Sind DIN-Normen urheberrechtlich geschützt?

Lange Zeit war unklar, ob technische Normen, wie etwa DIN-Normen urheberrechtlich geschützt sind. Das Gericht der europäischen Union in Luxemburg (EuG) hat nun mit Urteil vom 14.07.2021, Az. T-185/19 nun für Dokumenten-Sammlungen entschieden, dass diese urheberrechtlich geschützt sind.

Sind DIN-Normen mit Gesetzen vergleichbar?

Dass Gesetze, Verordnungen und Satzungen keinen Urheberrechtsschutz genießen können, leuchtet ein. Fraglich war daher lange Zeit, ob technische Schutznormen als Gesetze einzuordnen sind. Bislang wurde dies vielfach so gesehen, dass etwa DIN-Normen (Normen des Deutschen Instituts für Normung) nicht urheberrechtlich geschützt werden dürften. Denn die Regelungen hätten doch einen offiziellen Charakter, zudem seien Sie auch mit Steuergeldern finanziert und sollten deshalb ebenfalls kostenlos zugänglich sein und keinem Urheberrechtsschutz unterliegen. Unter anderem die Organisation Right To Know mit Sitz im irischen Dublin ging gegen diese Kostenpflicht vor. Sie berief sich dabei auf die Dokumenten-Zugangsverordnung der Europäischen Union, nach dessen Art. 2 ein Recht auf kostenlosen Zugang zu Dokumenten der Organe der Europäischen Union besteht und zog damit vor das Gericht der europäischen Union (EuG).

Urheberrechtsschutz für technische Normen?

Das Gericht der europäischen Union (EuG) bejahte nun den Urheberrechtsschutz für technische Normen. Anders als Gesetze, sind technische Normen eben nicht frei zugänglich, sondern werden von Normungs-Vereinen bzw. Normungs-Organisationen publiziert und sind daher kostenpflichtig. Technische Normen seien daher eben keine Gesetze. Auch gebe es kein öffentliches und berechtigtes Interesse daran, die kostenpflichtigen Normblätter kostenfrei jedermann zur Verfügung zu stellen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: EuG, Urteil vom 14. Juli 2021 – Az.: T-185/19

GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2021

Rechtsanwalt Christopher Pillat, LL.M. (Intellectual Property Law)

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