Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten – Bedeutung, Risiken und richtige Reaktion

Wer eine Abmahnung wegen eines Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsverstoßes erhält, findet meist eine Unterlassungserklärung beigefügt.
Doch Vorsicht: Dieses Dokument ist keine bloße Formalität, sondern kann dauerhafte rechtliche Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung ist ein zentrales Instrument des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Sie dient dazu, die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen – also die Annahme, dass sich ein bestimmter Verstoß erneut ereignen könnte.

Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Diese Verpflichtung wird regelmäßig durch ein Vertragsstrafeversprechen abgesichert.

Nur wenn die Wiederholungsgefahr beseitigt ist, kann der Abgemahnte gerichtliche Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung verhindern.

Welche Risiken birgt eine Unterlassungserklärung?

Eine vorschnell abgegebene Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Zu weit gefasste Formulierungen: Viele vorgefertigte Erklärungen gehen über das rechtlich Notwendige hinaus.
  • Hohe Vertragsstrafen: Schon geringfügige oder unbeabsichtigte Verstöße können erhebliche Zahlungen auslösen.
  • Dauerhafte Bindung: Eine Unterlassungserklärung gilt grundsätzlich unbegrenzt – Verstöße können noch Jahre später kostspielig werden.

Daher sollte eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschrieben werden.

Wann ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll?

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die mit der Abmahnung übersendete Unterlassungserklärung anzupassen und eine modifizierte Unterlassungserklärung der Gegenseite zu übesenden. Sie beseitigt ebenfalls die Wiederholungsgefahr einer Rechtsverletzung, ohne den Verpflichteten stärker zu binden als notwendig.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung:

  • beschränkt die Verpflichtung auf das rechtlich Erforderliche,
  • vermeidet überhöhte Vertragsstrafen,
  • und reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten.

Welche Form im konkreten Fall ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, sollte stets ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen.

Fazit: Unterlassungserklärung niemals unbedacht unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung kann helfen, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Gleichzeitig birgt sie erhebliche juristische und wirtschaftliche Risiken.
Deshalb gilt:

Lassen Sie jede Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie sie unterzeichnen.

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  • und wie sie sinnvoll modifiziert werden kann

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