Mobiles Arbeiten in der EU: So vermeiden Sie rechtliche Risiken

Sie oder Ihre Mitarbeitenden möchten aus einem anderen EU-Land mobil arbeiten – zum Beispiel aus Spanien, Portugal oder Italien?
Dann ist es wichtig, nicht nur die technische Machbarkeit, sondern vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Denn auch innerhalb der Europäischen Union gilt:
Mobiles Arbeiten über Grenzen hinweg erfordert eine sorgfältige rechtliche Planung.

Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutz stehen wir Ihnen hierbei zur Seite. Wir beraten Unternehmen, HR-Abteilungen und Arbeitnehmende bei allen rechtlichen Fragen rund um mobiles Arbeiten innerhalb der EU – fundiert, praxisorientiert und immer mit dem Blick für das Wesentliche.

Mobiles Arbeiten in der EU: Was viele übersehen – und was wirklich zählt

In vielen Unternehmen gehört die Arbeit aus dem Ausland mittlerweile zum Alltag. Doch obwohl EU-weit die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, sind damit zahlreiche rechtliche Fallstricke verbunden, die oft unterschätzt werden:

  • Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten vor Ort – zusätzlich zum deutschen Recht?
  • Bleibt die deutsche Sozialversicherungspflicht bestehen – oder ist ein Wechsel notwendig?
  • Muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden – und was passiert, wenn das versäumt wird?
  • Entsteht womöglich eine steuerliche Betriebsstätte – mit weitreichenden Folgen für das Unternehmen?
  • Und wie lässt sich sicherstellen, dass der Datenschutz auch im Ausland eingehalten wird?

All diese Fragen betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch Start-ups, KMU und Einzelpersonen. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Klarheit zu schaffen – und genau dabei unterstützen wir Sie.

Unsere Leistungen – so unterstützen wir Sie bei EU-weitem Remote Work

Arbeitsrechtliche Beratung & Vertragsgestaltung

Mobiles Arbeiten verändert das klassische Verständnis vom Arbeitsort – und damit auch die rechtlichen Anforderungen an Arbeitsverträge. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir rechtssichere Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind:

  • Wir prüfen, welches Arbeitsrecht Anwendung findet – insbesondere nach der Rom-I-Verordnung.
  • Wir erstellen oder überarbeiten Arbeitsverträge, damit diese mobiles Arbeiten explizit abbilden.
  • Wir entwickeln Zusatzvereinbarungen, die etwa Arbeitsort, Rückkehrmöglichkeiten und Weisungsrechte regeln.
  • Wir sorgen dafür, dass Anforderungen der EU-Entsenderichtlinie und des Nachweisgesetzes eingehalten werden.

Sozialversicherung & A1-Bescheinigung

Die Frage nach der richtigen Sozialversicherung ist bei grenzüberschreitender Tätigkeit häufig komplex. Damit Sie hier rechtlich auf der sicheren Seite sind:

  • prüfen wir, ob das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin gilt,
  • beraten wir zur Entsendung nach Art. 12 der VO (EG) 883/2004,
  • unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Verwaltung der A1-Bescheinigung,
  • und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, die zu Bußgeldern oder Versicherungslücken führen könnten.

Steuerliche Bewertung & Betriebsstättenvermeidung

Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz im Ausland – sei es das Homeoffice in Spanien oder das Ferienhaus in Portugal – kann steuerrechtliche Konsequenzen haben. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden:

  • analysieren wir, ob durch die Auslandsarbeit eine Betriebsstätte im Sinne des Steuerrechts entstehen könnte,
  • klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, ob Lohnsteuerpflichten im Ausland bestehen,
  • und helfen dabei, grenzüberschreitende Tätigkeiten steuerlich sauber zu strukturieren.

Datenschutz & IT-Compliance bei mobiler Arbeit

Datenschutz endet nicht an der Landesgrenze – im Gegenteil: Beim Arbeiten im EU-Ausland entstehen neue Risiken. Deshalb:

  • überprüfen wir, ob Ihre Datenschutzmaßnahmen (TOMs) auch für mobiles Arbeiten aus dem Ausland ausreichen,
  • stellen sicher, dass Zugriffsrechte und Datenübertragungen DSGVO-konform organisiert sind,
  • und unterstützen Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung interner Remote-Work-Richtlinien.

Zu welchen EU-Ländern wir häufig beraten

Ob Mobiles Arbeiten in Spanien, ein temporärer Aufenthalt in Portugal oder eine dauerhafte Tätigkeit aus Italien – wir kennen die Besonderheiten der beliebtesten EU-Zielländer und beraten unter anderem zu:

  • 🇪🇸 Spanien – inklusive NIE-Nummer, Sozialversicherungsnummer, Feiertagsrecht, Wohnsitzmeldung
  • 🇵🇹 Portugal – auch mit Blick auf steuerliche Sonderregelungen
  • 🇮🇹 Italien – mit Fokus auf Arbeitszeitrecht und Meldepflichten
  • 🇫🇷 Frankreich, 🇬🇷 Griechenland, 🇭🇷 Kroatien und viele weitere

Für wen lohnt sich unsere Beratung besonders?

Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen und Einzelpersonen, die:

  • mobiles Arbeiten innerhalb der EU ermöglichen oder selbst nutzen wollen,
  • rechtliche Sicherheit im Hinblick auf Arbeitsverträge, Sozialversicherung und Steuerfragen wünschen,
  • sich vor behördlichen Überraschungen, Bußgeldern oder ungewollten Risiken schützen möchten,
  • auf fundierte, praxiserprobte Expertise in grenzüberschreitender Arbeit setzen.

Warum Sie mit uns zusammenarbeiten sollten

  • Spezialisierung auf IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutz
  • tiefe Fachkenntnisse im europäischen Sozial- und Steuerrecht
  • Erfahrung mit grenzüberschreitender Vertragsgestaltung und Compliance
  • effiziente, pragmatische Beratung – auf Augenhöhe und mit Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Mandanten aus ganz Deutschland – von Start-ups bis Mittelstand

Sichern Sie sich jetzt Ihre individuelle Beratung

Ob Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden EU-weites Remote Work ermöglichen möchten oder selbst als Arbeitnehmer im Ausland tätig werden wollen: Wir zeigen Ihnen den besten Weg – rechtlich sicher und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

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