Das LG München I hat entschieden: Eine im Impressum angegebene E-Mail-Adresse muss eine echte Kommunikation ermöglichen! Eine automatische Antwort auf Anfragen an die E-Mail-Adresse im Impressum, die nur auf alternative Kontaktwege verweist, verstößt gegen das UWG und täuscht Verbraucher:innen.
👉 Wichtig für Unternehmen: Das Impressum muss eine funktionierende E-Mail-Adresse enthalten, die einen direkten Kontakt mit dem Unternehmen ermöglicht – ohne Einschränkungen oder Weiterleitungen.
🔎 Urteil des LG München I vom 25.02.2025, Az. 33 O 3721/24 (noch nicht rechtskräftig)
ℹ️ Warum ist das relevant?
- Unternehmen müssen ihre rechtlichen Pflichten kennen.
- Ein vollständiges Impressum mit funktionierenden Kommunikationskanälen ist verpflichtend.
- Fehlende „echte“ E-Mail-Erreichbarkeit kann abgemahnt werden.
- DSGVO, DDG und UWG fordern klare Kommunikationswege.
📢 Tipp für Webseitenbetreiber: Überprüft euer Impressum & stellt sicher, dass eure Kontakt-E-Mail funktioniert! 🚀