Abmahnung wegen Google Fonts – So sollten Sie reagieren

Wir haben Sie bereits über eine Entscheidung des Landgerichts München I (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) informiert, in der das Landgericht entschieden hat, dass der dynamische Einsatz von Google Fonts ohne Einwilligung des Webseitenbesuchers in der Regel rechtswidrig ist.

Schmerzensgeld beim Einsatz von Google Fonts?

Das Landgericht München I sprach dem Kläger in diesem Verfahren einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 100,00 € zu. Es befand den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers im Hinblick auf den Kontrollverlust über ein personenbezogenes Datum (IP-Adresse) an Google für so erheblich, dass ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sei.

Diese Entscheidung nutzen nun einige “Betroffene”, teilweise mit Rechtsanwälten als Unterstützung und teilweise auch ohne anwaltlichen Beistand, um Schmerzensgeldansprüche in verschiedenen Höhen geltend zu machen. Teilweise werden auch Löschungs-, Auskunfts- und  Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Ob die Entscheindung des Landgerichts München I rechtlich “richtig” ist, wird derzeit kontrovers diskutiert. Insbesondere, da die dynamische Einbindung der Google Fonts offensichtlich technisch festgestellt wird und nicht von den angeblichen Betroffenen. Keinesfalls stellt dieses Urteil die eindeutige Rechtslage dar. Ferner liegt Ihrem Fall auch ein (etwas) anderer Sachverhalt vor, so dass diese Entscheidung ohnehin nicht anzuwenden ist.

Das Schriftartenverzeichnis von Google (Google Fonts) ist sehr beliebt und viele Internetseiten und Onlineshops verwenden die Google Fonts. Da die dynamische Einbindung der Google Fonts schnell festgestellt ist und die Zahlungsaufforderungen und Abmahnungen mit standartisierten Texten geltend gemacht werden können, rollt die Abmahnwelle.

Die Abmahnwelle rollt

Wir erhalten schon seit einiger Zeit Zahlungsaufforderungen und Abmahnungen von Mandanten mit Betreffzeilen wie  “Abmahnung wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts” oder “Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz “Google Fonts”” oder “Rechtswidrige Weitergabe von personenbezogenen Daten“. Aktuell liegen uns insbesondere Abmahungen von Rechtsanwalt Kilian Lenard und der RAAG Kanzlei, Dikigoros Nikolaos Kairis vor.

Wie Sie richtig reagieren

Wie bei jeder Abmahnung oder Zahlungsaufforderung ist es wichtig die Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Nur weil das Schreiben vielleicht von einem Rechtsanwalt kommt oder das gerügte Verhalten für Sie nachvollziehbar erscheint, muss die geäußerte Rechtsauffassung nicht richtig sein.

Notieren Sie die im Schreiben angegebenen Fristen und wenden Sie sich mit der Abmahnung an einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Dieser kann für Sie die Zahlungsaufforderung oder Abmahnung prüfen und Sie eingehend beraten. Da in der Abmahnung in der Regel sehr kurze Fristen gesetzt sind, wenden Sie sich zeitnah nach Zugang der Abmahnung an einen Fachanwalt. Aber selbst wenn die Frist in der Abmahnung abgelaufen sein sollte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt. Dieser weiß was zu tun ist und verhindert, dass Sie vielleicht in eine “teure Falle laufen”.

Sofern Sie eine Zahlungsaufforderung oder Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen für Rückfragen und eine individuelle Rechtsberatung gerne zur Verfügung.

GoldbergUllrich Rechtsanwälte PartG mbB 2022

Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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