Werden Sie Ihren Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband los

Haben Sie vom IDO Verband, dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.,  schon eine Abmahnung erhalten? Vielleicht haben Sie sogar eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO Verband abgegeben und haben hierdurch einen Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband abgeschlossen? Oder haben Sie eine Abmahnkostenpauschale, Kosten für eine Abmahnung (Abmahnkosten) oder vielleicht sogar eine Vertragsstrafe an den IDO Verband gezahlt?

Falls ja, bringt das Jahr 2022 Ihnen gute Nachrichten in Sachen IDO Verband:

Wie lange ist ein Unterlassungsvertrag gültig?

Falls Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, haben Sie dadurch in aller Regel einen Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband abgeschlossen. An diesen Unterlassungsvertrag sind Sie bzw. Ihr Unternehmen lebenslang gebunden!

Warum ist ein Unterlassungsvertrag problematisch?

Aufgrund der unbegrenzt langen Bindung an einen Unterlassungsvertrag kann der IDO Verband Sie auch noch nach vielen Jahren und dauerhaft mit Vertragsstrafenforderungen überziehen, falls Sie gegen Pflichten aus dem Unterlassungsvertrag verstoßen.

Ferner müssen Sie bedenken, dass eine Unterlassungsverpflichtung gegenüber dem IDO Verband auch den Wert Ihres Unternehmens mindert.

Kann man gegen einen Unterlassungsvertrag vorgehen?

Bereits im Jahr 2021 hat das LG Potsdam entschieden, dass die gegenüber dem IDO Verband abgegebenen Unterlassungserklärungen wirksam angefochten und wegen Rechtsmissbrauch wirksam gekündigt werden können (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 18.05.2021 Az. 52 O 62/20).

Seit Anfang 2022 haben sich durch Gesetzesänderungen und weitere Urteile einiger Gerichte, konkrete Möglichkeiten ergeben, dass Sie sich von Ihrem Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband lösen können. In diesem Fall wären Sie vom Unterlassungsvertrag befreit und müssten hohe Vertragsstrafenforderungen nicht mehr fürchten.

Was sollten Sie jetzt tun?

Sie sollten sich daher vom IDO Verband und Ihrem Unterlassungsvertrag lösen. Sollten Sie bereits Abmahnkosten und/oder eine Vertragsstrafe an den IDO Verband gezahlt haben, gibt es jetzt die Möglichkeit diese Vertragsstrafe zurück zu verlangen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie über die bestehenden Möglichkeiten und setzen Ihre Rechte durch. Wir sind bereits für mehrere Mandanten gegenüber dem IDO Verband aktiv.

Wir helfen auch Ihnen gegen den IDO Verband. Überdies stehen wir Ihnen im gesamten Bereich des IT-/IP- und Datenschutzrechts als Berater gerne zur Verfügung.

 

GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2022

Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht)

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Siegel