Gastbestellung verpflichtend im Onlineshop?

Ermöglichen Sie Ihren Kunden in Ihrem Onlineshop eine Gastbestellung? Nein? Dann ist ein Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) für Sie sehr interessant.

Wer oder Was ist die Datenschutzkonferenz?

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Kurzgefasst: In der DSK stimmen sich die Datenschutzbehörden zu bestimmten Rechtsfragen ab.

Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 24.03.2022

Und eben diese DSK hat in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss, der offenbar aber schon am 24.03.2022 von der DSK gefasst wurde, entschieden, dass es eine grundsätzliche Pflicht für den Online-Handel gibt, in einem Onlineshop einen Gastzugang zur Verfügung zu stellen (Hier geht es zum Beschluss der DSK: Hinweise der DSK – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang (PDF)). Es ist nach dem Beschluss unzulässig, den Kunden zur Anlage eine Kundenkotos zu zwingen.

Gibt es eine Pflicht eine Gastbestellung im Onlineshop zu ermöglichen?

Wir teilen inhaltlich die Rechtsauffassung der DSK und der Aufsichtsbehörden nicht. Unsere Rechtsauffassung wird auch von zahlreichen Kollegen geteilt. Wir haben auch erhebliche Zweifel, dass die Gerichte der Rechtsauffassung der DSK und somit der Aufsichtsbehörden folgen werden. Gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema existieren allerdings noch nicht. Die Rechtsfrage ist daher derzeit gerichtlich ungeklärt.

Es ist allerdings zu vermuten, dass die Aufsichtsbehörden den Beschluss der DSK umsetzen und nun Onlineshops beanstanden werden, die keine Gastbestellungen ermöglichen.

Sollte Ihr Onlineshop von einer Aufsichtsbehörde wegen einer fehlenden Möglichkeit zur Gastbestellung beanstandet werden, können Sie sich mit der Aufsichtsbehörde auseinandersetzen und die Rechtsfrage diskutieren, ob eine Gastbestellung in Ihrem Onlineshop notwendig ist oder nicht. Nach unseren Erfahrungen kann man mit den Aufsichtsbehörden solche Rechtsfragen auch gut diskutieren und sie auch rechtlich überzeugen. Sie haben dann aber zunächst ein förmliches Verfahren mit einer Aufsichtsbehörde und wenn die außergerichtlichen „Überzeugungsversuche“ nicht greifen, ein gerichtliches Verfahren.

Unsere Empfehlung

Sofern Sie Ihren Kunden in Ihrem Onlineshop keine Gastbestellung ermöglichen, sollten Sie bei aller berechtigter Kritik an dem Beschluss der DSK überlegen, ob Sie nicht zumindest bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtsfrage Ihren Kunden eine Gastbestellung in Ihrem Onlineshop ermöglichen. Hierdurch vermeiden Sie jedenfalls eine mögliche Auseinandersetzung mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde.

Sollten hingegen triftige unternehmerische Gründe gegen die Einführung einer Gastbestellung in Ihrem Onlineshop sprechen und Sie daher von der Einführung einer Gastbestellung absehen, unterstützen wir Sie im Rahmen einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung mit einer Aufsichtsbehörde.

Für Fragen zum vorstehenden Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2022

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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