Wir werden häufig im Rahmen von Unternehmensgründungen oder Produkteinführungen gefragt, ob man sich Logos, Unternehmensnamen und Produktnamen als Marke eintragen lassen sollte. Da uns diese Fragen häufig gestellt werden, haben wir einige der zahlreichen Gründe, die für eine Markenanmeldung sprechen, für Sie zusammengefasst:
Wertvoller Vermögenswert Ihres Unternehmens
Der Name Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte stellt einen nicht zu unterschätzenden Vermögenswert dar. Gleiches gilt für ein mögliches Logo Ihres Unternehmens. Sofern Sie sich Ihren Unternehmensnamen, Ihren Produktnamen, den Namen Ihrer Dienstleistungen oder Ihr Logo als Marke schützen lassen, gewährt Ihnen die eingetragene Marke einen umfassenden Schutz und gibt Ihnen das Recht, die Benutzung Ihrer Marke für die eingetragenen Waren- und Dienstleistungen durch Dritte zu verhindern. Eine eingetragene Marke kann daher ein wertvoller Vermögensteil Ihres gesamten Unternehmens darstellen. Gerade im eCommerce-Bereich gibt es Marken, die den Wert des Unternehmens weit übersteigen.
Als prominente Beispiele sind hier die Marken Apple (947,1 Mrd.USD), Google (819,6 Mrd.USD), Microsoft (611,5 Mrd.USD) und Amazon (705,6 Mrd.USD) zu nennen. Die 100 wertvollsten Marken der Welt steigern ihren Wert insgesamt um 23% im Verhältnis zum Vorjahr (Quelle: internationale Markenwertstudie BrandZ des Jahres 2022).
Exklusivität durch eine Marke
Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht Ihre Marken für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sollte eine andere Person oder ein anderes Unternehmen Ihre Marke im geschäftlichen Verkehr für die geschützten Waren- und Dienstleistungen nutzen, können Sie gegen Verletzer Ihres Markenrechts u.a. Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können Dritte auch daran hindern, eine zu Ihrer Marke verwechslungsfähige / ähnliche Marke zu benutzen.
Fester Geltungsbereich einer Marke
Eingetragene Markenrechte erwachsen rückwirkend bereits mit der Anmeldung der Marke im Markenregister vor dem Markenamt. Einer der schwerwiegendsten Vorteile einer ins Markenregister eingetragenen Marke ist jedoch die Tatsache, dass eine eingetragene Marke unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und Bekanntheit für das gesamte Hoheitsgebiet geschützt ist, für das sie eingetragen ist (z.B. Deutschland oder Europa).
Handelbares Wirtschaftsgut
Eingetragene Marken erhöhen den Unternehmenswert. Sie können ferner Ihre Markenrechte unabhängig vom Unternehmen verkaufen oder entgeltliche Lizenzen zur Nutzung Ihrer Marke an andere Unternehmen vergeben.
Werbewert einer Marke
Eine erfolgreiche Marke kann Ihren Kunden ein gezieltes Image Ihres Unternehmens vermitteln. Eine eingetragene Marke entwickelt so durch ihre Eigenart und Bekanntheit eine besondere Anziehungskraft zu Ihrem Unternehmen. Marken werden ferner von Kunden als ein Zeichen einer bestimmten Produkt- oder Dienstleistungsqualität angesehen. Der Verbraucher vertraut bei bekannten, eingetragenen Marken darauf, dass die Waren oder Dienstleistungen, die unter dieser bestimmten Marke angeboten werden, immer eine bestimmte Qualität aufweisen.
Nutzung des ®-Symbol
Nur der Inhaber einer eingetragenen Marke darf das ®-Symbol verwenden.
Unbegrenzte Schutzdauer
Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Sofern es ein Markeninhaber wünscht, kann die Schutzdauer einer einmal eingetragenen Marke immer wieder und unendlich verlängert werden.
Schutz gegen Domaingrabber
Sofern eine Domain mit einer Bezeichnung genutzt wird, die identisch oder ähnlich mit Ihrer Marke ist und über die Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die Ihre eingetragene Marke verletzen, können Sie gegen den Domaininhaber vorgehen und Unterlassung der Benutzung verlangen. Eine eingetragene Marke kann zudem von erheblicher Bedeutung sein, wenn Sie einen Domainnamen im Internet registrieren oder erhalten wollen. Gegen einen “Identitätsklau” kann mit einem umfangreichen Markenschutz schneller und effektiver vorgegangen werden.
Wir melden Ihre Marke an
Sie sollten Ihr Unternehmen mit seinen Produkten und Dienstleistungen daher umfassend durch entsprechende Marken schützen.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Markenrechts und zu möglichen Markenanmeldungen. Gerne führen wir Ihre Markenanmeldung durch, melden wir für Sie Ihre Marke an, verlängern Ihre Marke, überwachen Ihre eingetragen Marken und setzen Ihre Markenrechte gegenüber Markenverletzern durch.
GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2023
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht