Lizenzfreie Bilder rechtssicher nutzen: Was Unternehmen beachten müssen

„Lizenzfreie Bilder“ werden häufig fälschlicherweise als „frei nutzbare Bilder ohne rechtliche Vorgaben“ verstanden. Tatsächlich bedeutet „lizenzfrei“ in der Praxis oft lediglich, dass für die Nutzung des Bildes keine gesonderte Vergütung oder laufende Lizenzgebühr gezahlt werden muss. Die urheberrechtlichen Vorgaben bleiben jedoch bestehen. Insbesondere Lizenzbedingungen, Nutzungsbeschränkungen und die Pflicht zur Urheberbenennung sind weiterhin zu beachten.

Der häufige Irrtum: „Lizenzfrei“ bedeutet nicht „rechtsfrei“

Im geschäftlichen Alltag werden Bilder aus Bilddatenbanken, KI-Plattformen oder Creative-Commons-Archiven häufig als „lizenzfrei“ bezeichnet.

Dabei entsteht schnell der Eindruck, die Bilder könnten:

  • uneingeschränkt,
  • ohne Bedingungen,
  • und ohne rechtliche Risiken

verwendet werden.

Das ist rechtlich unzutreffend.

Tatsächliche Bedeutung von „lizenzfrei“

Der Begriff „lizenzfrei“ wird in der Praxis häufig lediglich so verstanden, dass:

  • für die Nutzung des Bildes kein gesondertes Entgelt gezahlt werden muss,
  • oder keine fortlaufenden Lizenzgebühren anfallen.

Dies bedeutet jedoch gerade nicht, dass:

  • das Bild nicht dem Urheberrecht unterliegt,
  • auf Lizenzbedingungen verzichtet wird,
  • oder das Bild beliebig verwendet werden darf.

Auch „kostenlose“ oder „lizenzfreie“ Bilder unterliegen regelmäßig konkreten Nutzungsbedingungen.

Urheberrechte müssen beachtet werden

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes (§ 7 UrhG).

Der Urheber behält grundsätzlich seine Rechte, auch wenn:

  • das Bild kostenlos bereitgestellt wird,
  • eine Nutzung ohne Bezahlung erlaubt ist,
  • oder das Werk öffentlich abrufbar ist.

Die Nutzung erfolgt daher ausschließlich im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte (§ 31 UrhG).

Lizenzbedingungen bleiben verbindlich

Auch bei lizenzfreien Bildern gelten regelmäßig konkrete Lizenzbedingungen.

Diese können beispielsweise regeln:

Zulässige Nutzung

  • nur privat oder auch kommerziell,
  • nur redaktionell,
  • keine Nutzung in sensiblen oder diffamierenden Kontexten.

Bearbeitung des Bildes

  • Bearbeitungen erlaubt oder untersagt,
  • Pflicht zur Kennzeichnung von Änderungen.

Weitergabe an Dritte

  • keine Weiterlizenzierung,
  • kein Weiterverkauf als eigenes Produkt.

Plattformbezogene Einschränkungen

  • Nutzung nur auf bestimmten Websites,
  • Einschränkungen bei Social Media oder in der Werbung.

Wichtig:

Wer Bilder entgegen der Nutzungsbedingungen nutzt, riskiert urheberrechtliche Ansprüche – insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.

Pflicht zur Urheberbenennung wird häufig übersehen

Ein besonders häufiger Fehler betrifft die Urheberbenennung.

Nach § 13 UrhG hat der Urheber das Recht, als Urheber genannt zu werden.

Viele Lizenzmodelle verlangen ausdrücklich:

  • die Nennung des Urhebers,
  • die Angabe der Lizenz,
  • teilweise die Verlinkung zur Quelle oder Lizenzseite.

Praxisrelevanter Irrtum:

Viele Nutzer gehen davon aus, dass bei kostenlosen oder lizenzfreien Bildern keine Namensnennung erforderlich sei.

Das ist häufig falsch und führt zu Abmahnungen.

Typische Risiken bei der Bildnutzung

In der anwaltlichen Praxis treten insbesondere folgende Fehler häufig auf:

  • fehlende Urheberbenennung,
  • Nutzung außerhalb des erlaubten Umfangs (Verstoß gegen Lizenzbedingungen),
  • kommerzielle Nutzung trotz entsprechender Verbote,
  • fehlende Dokumentation der Lizenzbedingungen,
  • Verwechslung von „kostenlos“ und „frei nutzbar“.

Dies kann zu:

  • Abmahnungen,
  • Unterlassungsansprüchen,
  • Schadensersatzforderungen,
  • Abmahnkosten

führen.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Websitebetreiber

Vor der Verwendung lizenzfreier Bilder sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

Checkliste

  • Welche konkrete Lizenz gilt?
  • Ist eine Urheberbenennung erforderlich?
  • Ist die kommerzielle Nutzung erlaubt?
  • Sind Bearbeitungen zulässig?
  • Wurden die Lizenzbedingungen dokumentiert?

Empfehlenswert ist zudem die Speicherung:

  • des Lizenztextes,
  • der Downloadseite,
  • sowie eines Screenshots der Lizenzangaben.

Fazit

„Lizenzfrei“ bedeutet regelmäßig nicht, dass Bilder ohne rechtliche Vorgaben genutzt werden dürfen. Häufig ist damit lediglich gemeint, dass für die Nutzung keine gesonderte Vergütung gezahlt werden muss.

Die urheberrechtlichen Vorgaben bleiben jedoch bestehen. Insbesondere:

  • Lizenzbedingungen,
  • Nutzungsbeschränkungen,
  • sowie die Pflicht zur Urheberbenennung

sind zwingend zu beachten.

Unternehmen und Websitebetreiber sollten daher jede Bildnutzung rechtlich prüfen und dokumentieren.

Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.