Telefonnummer im Impressum: Pflicht oder nicht?

Kurzüberblick

Viele Unternehmen fragen sich: Muss im Impressum zwingend eine Telefonnummer stehen?
Die klare Antwort lautet:

Nein – aber in der Praxis ist sie dringend zu empfehlen.

Gesetzliche Ausgangslage

Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) (ehemals Telemediengesetz – TMG). Danach müssen Diensteanbieter „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ bestimmte Informationen bereitstellen, darunter:

  • Name und Anschrift
  • Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend für die Frage der Telefonnummer.

Rechtsprechung: Keine Pflicht zur Telefonnummer

Der EuGH (Urteil des EuGH vom 16.10.2008 (C-298/07)) hat entschieden:
Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich, wenn andere Kommunikationswege eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen.

Das bedeutet konkret:

  • E-Mail ist Pflicht
  • Zusätzlich muss ein weiterer Kommunikationsweg vorhanden sein
  • Alternative Kontaktwege sind nur zulässig, wenn sie gleichwertig zu klassischen Kommunikationsmitteln (z. B. Telefon) sind.

Was reicht stattdessen aus?

Zulässig sind beispielsweise:

  • Kontaktformular (mit zeitnaher Bearbeitung)
  • Live-Chat
  • Rückrufsystem

Wichtig:
Die Kommunikation muss tatsächlich „unmittelbar“ sein – rein formale Lösungen reichen nicht.

Praktische Risiken ohne Telefonnummer

Trotz fehlender Pflicht bestehen klare Nachteile:

  • Abmahnrisiko, wenn Kontaktwege als nicht ausreichend angesehen werden
  • Beweisprobleme bei der Reaktionsgeschwindigkeit
  • Vertrauensverlust bei Kunden, da häufig eine Telefonnummer erwartet wird

Empfehlung aus der Praxis

Für Unternehmen gilt der rechtssicherer Standard und der lautet:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • und zusätzlich, optional: Kontaktformular

sollten im Impressum stehen. Das minimiert rechtliche Risiken und stärkt zugleich Vertrauen und Conversion.

Fazit

  • Telefonnummer gesetzlich nicht zwingend
  • Alternative Lösungen sind rechtlich riskant
  • In dist daher die Telefonnummer im Impressum in der Praxis klar zu empfehlen

Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz unterstütze ich Unternehmen u.a. bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Online-Präsenzen und Onlineshops – bevor Risiken entstehen.