Viele Unternehmen glauben, dass die neue EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 nur ein weiteres Label betrifft.
Das stimmt nur teilweise.
In der Praxis bedeutet sie vor allem eines:
Produktdaten werden zur regulatorischen Pflicht.
Künftig müssen Händler und Hersteller europaweit einheitliche Informationen zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien bereitstellen – einschließlich standardisierter EU-Labels und QR-Codes.
Und genau hier beginnen die eigentlichen Herausforderungen.
Was sich konkret ändert:
Die Verordnung führt ein harmonisiertes Informationssystem für Verbraucher ein.
Kunden sollen sofort erkennen können
• wie lange die gesetzliche Gewährleistung gilt
• ob es eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers gibt
• wo sie weiterführende Informationen finden
Dafür werden zwei standardisierte Informationsinstrumente eingeführt:
• eine harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Annex I der Verordnung)
• ein EU-Label für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien
Die harmonisierte Mitteilung (Anhang I der Verordnung) enthält insbesondere:
• den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren
• Erläuterungen zu typischen Verbraucherrechten bei mangelhaften Waren (z. B. Reparatur oder Ersatz)
• Hinweise darauf, dass nationale Gewährleistungsrechte länger sein können
• praktische Hinweise zum Vorgehen bei mangelhaften Produkten
• einen QR-Code mit Verweis auf weiterführende EU-Informationsseiten zu Verbraucherrechten ()
Zusätzlich kann ein Garantie-Label erforderlich sein, wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Dieses Label enthält unter anderem produktbezogene Angaben wie Garantiedauer, Hersteller und Modell sowie einen QR-Code zu weiterführenden Garantieinformationen.
Der unterschätzte Teil: Produktdaten
Die eigentliche Herausforderung liegt nicht im Label, sondern in den Daten dahinter.
Unternehmen müssen künftig sicherstellen:
• strukturierte Garantieinformationen pro Produkt
• automatische Generierung der EU-Labels
• QR-Codes mit stabilen Zielseiten
• sprachlich einheitliche Darstellung in allen EU-Märkten
• Integration der Informationen in Online-Shop-Produktseiten
Für viele Organisationen bedeutet das Anpassungen in
• PIM-Systemen
• Produktdatenprozessen
• Content-Governance
• eCommerce-Systemen
Frist zur Umsetzung:
Die wichtigste Deadline:
27. September 2026
Ab diesem Zeitpunkt müssen Händler die neuen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erfüllen und die harmonisierte Mitteilung sowie gegebenenfalls das Garantie-Label vor Vertragsschluss anzeigen.
Das klingt noch weit weg, ist es aber nicht. Die Umsetzung betrifft häufig Datenmodelle, Produktdatenqualität, Systemintegration und Content-Prozesse.
Warum das strategisch wichtig ist:
Die neue Verordnung ist kein Einzelfall. Sie steht in einer Reihe mit
• Digital Product Passport
• Right to Repair
• Ecodesign-Verordnung
• steigenden Transparenzanforderungen im Handel
Die gemeinsame Richtung ist klar:
Produktinformationen werden zu einem zentralen Bestandteil der Compliance.
Wie wir Unternehmen dabei unterstützen
Bei GoldbergUllrich Rechtsanwälte PartG mbB beraten wir Hersteller, Händler und Plattformen dabei
• die neuen regulatorischen Anforderungen richtig einzuordnen
• Produktdaten- und Informationspflichten rechtssicher umzusetzen
• Kennzeichnungs- und Informationsprozesse (Labels, QR-Codes, Online-Darstellung) zu strukturieren
• rechtliche Risiken im eCommerce frühzeitig zu vermeiden
Unser Ziel ist Rechtssicherheit bei komplexen Produkt- und Informationspflichten im digitalen Handel.
Wenn Sie sich aktuell mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben beschäftigen, sprechen Sie uns gerne an.

