Neue EU-Verordnung zwingt Hersteller und Händler zu besserer Produktdatenpflege

Viele Unternehmen glauben, dass die neue EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 nur ein weiteres Label betrifft.

Das stimmt nur teilweise.

In der Praxis bedeutet sie vor allem eines:

Produktdaten werden zur regulatorischen Pflicht.

Künftig müssen Händler und Hersteller europaweit einheitliche Informationen zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien bereitstellen – einschließlich standardisierter EU-Labels und QR-Codes.

Und genau hier beginnen die eigentlichen Herausforderungen.

Was sich konkret ändert:

Die Verordnung führt ein harmonisiertes Informationssystem für Verbraucher ein.

Kunden sollen sofort erkennen können

• wie lange die gesetzliche Gewährleistung gilt

• ob es eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers gibt

• wo sie weiterführende Informationen finden

Dafür werden zwei standardisierte Informationsinstrumente eingeführt:

• eine harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Annex I der Verordnung)

• ein EU-Label für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien

Die harmonisierte Mitteilung (Anhang I der Verordnung) enthält insbesondere:

• den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren

• Erläuterungen zu typischen Verbraucherrechten bei mangelhaften Waren (z. B. Reparatur oder Ersatz)

• Hinweise darauf, dass nationale Gewährleistungsrechte länger sein können

• praktische Hinweise zum Vorgehen bei mangelhaften Produkten

• einen QR-Code mit Verweis auf weiterführende EU-Informationsseiten zu Verbraucherrechten ()

Zusätzlich kann ein Garantie-Label erforderlich sein, wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Dieses Label enthält unter anderem produktbezogene Angaben wie Garantiedauer, Hersteller und Modell sowie einen QR-Code zu weiterführenden Garantieinformationen.

Der unterschätzte Teil: Produktdaten

Die eigentliche Herausforderung liegt nicht im Label, sondern in den Daten dahinter.

Unternehmen müssen künftig sicherstellen:

• strukturierte Garantieinformationen pro Produkt

• automatische Generierung der EU-Labels

• QR-Codes mit stabilen Zielseiten

• sprachlich einheitliche Darstellung in allen EU-Märkten

• Integration der Informationen in Online-Shop-Produktseiten

Für viele Organisationen bedeutet das Anpassungen in

• PIM-Systemen

• Produktdatenprozessen

• Content-Governance

• eCommerce-Systemen

Frist zur Umsetzung:

Die wichtigste Deadline:

27. September 2026

Ab diesem Zeitpunkt müssen Händler die neuen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erfüllen und die harmonisierte Mitteilung sowie gegebenenfalls das Garantie-Label vor Vertragsschluss anzeigen.

Das klingt noch weit weg, ist es aber nicht. Die Umsetzung betrifft häufig Datenmodelle, Produktdatenqualität, Systemintegration und Content-Prozesse.

Warum das strategisch wichtig ist:

Die neue Verordnung ist kein Einzelfall. Sie steht in einer Reihe mit

• Digital Product Passport

• Right to Repair

• Ecodesign-Verordnung

• steigenden Transparenzanforderungen im Handel

Die gemeinsame Richtung ist klar:

Produktinformationen werden zu einem zentralen Bestandteil der Compliance.

Wie wir Unternehmen dabei unterstützen

Bei GoldbergUllrich Rechtsanwälte PartG mbB beraten wir Hersteller, Händler und Plattformen dabei

• die neuen regulatorischen Anforderungen richtig einzuordnen

• Produktdaten- und Informationspflichten rechtssicher umzusetzen

• Kennzeichnungs- und Informationsprozesse (Labels, QR-Codes, Online-Darstellung) zu strukturieren

• rechtliche Risiken im eCommerce frühzeitig zu vermeiden

Unser Ziel ist Rechtssicherheit bei komplexen Produkt- und Informationspflichten im digitalen Handel.

Wenn Sie sich aktuell mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben beschäftigen, sprechen Sie uns gerne an.