Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Was tun ?

Die Flut an Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und Filesharing reißt nicht ab. Viele Menschen werden unerwartet mit Abmahnungen von Rechtsanwälten konfrontiert, ohne überhaupt Kenntnisse im Bereich des Filesharing zu besitzen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich innerhalb der gesetzten Fristen an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Urheberrecht zu wenden.

Muss ich auf eine Abamhnung reagieren?

Im Internet kursieren Ratschläge, auf Abmahnungen nicht zu reagieren. Dies kann jedoch schwerwiegende Folgen haben kann. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Situation rechtlich einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Ihre Interessen zu schützen. Andernfalls drohen weitere rechtliche Schritte und zusätzliche Kosten.

Muss ich eine Abmahnung rechtlich prüfen lassen?

Abgemahnte fühlen sich oft überwältigt von der Abmahnung und geben ohne Prüfung der Rechtslage Erklärungen ab oder leisten Zahlungen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die in Abmahnungen aufgeführten Ansprüche nicht immer zutreffend und richtig sind. Eine fundierte rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist unerlässlich, bevor Sie irgendwelche Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe! Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist. Unterschreiben ungeprüft keine Unterlassungserklärung und/oder bezahlen Sie ungeprfügt nichts an die abmahnenden Rechtsanwälte. Lassen Sie sich von einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beraten.

Warum ist die Prüfung einer Abmahnung durch einen Anwalt wichtig?

Oft sind vorformulierte Unterlassungserklärungen zu weitreichend oder mit überhöhten Vertragsstrafen versehen. Eine Zudem sind viele Behauptungen in Abmahnungen rechtlich nicht zutreffend. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die Abmahnung angemessen zu behandeln und unnötige Kosten zu vermeiden.

Ist Filesharing strafbar ?

Filesharing ist grundsätzlich nicht illegal und zulässig. Sie dürfen nur keine urheberrechtlich geschützten Werke über die Tauschbörse (Filesharing) wiedergeben, insbesondere nicht öffentlich zugänglich machen. Wenn Sie es doch tun, ist dieses Verhalten strafrechtlich relevant (§§ 106, 108a UrhG). Zu den urheberrechtlich geschützten Werken zählen in der Regel insbesondere Filme, Musikstücke, Hörbücher, Serien, E-Books, Software und Videospiele.

Fazit

Erhalten Sie eine Abmahnung wegen Filesharing / eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, ist es ratsam, sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die Situation zu klären und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Vermeiden Sie es, auf die Abmahnung nicht zu reagieren oder vorschnell Unterlassungserklärungen abzugeben. Eine kompetente Beratung im außergerichtlichen Bereich kann hohe Kosten durch Gerichtsverfahren verhindern.

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Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandanten gegen nahezu alle abmahnenden Kanzleien vertreten. Wir stehen auch Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie umfassend zu beraten.