Marken müssen benutzt werden

Die vollständige Löschung oder die Teillöschung seiner Marke möchte kein Markeninhaber.

Wie kann es zu einer Markenlöschung kommen?

Z.B. wenn der Inhaber der Marke seine Marke nicht für (alle) Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, ernsthaft benutzt.

Löschung oder Teillöschung einer Marke

Sie müssen Ihre Marke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist von 5 Jahren für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen der Marke benutzen. Es besteht ein Benutzungszwang. Ansonsten kann ein Dritter einen Antrag auf Verfall der Marke stellen.

Im Erfolgsfalle dieses Antrags wird Ihre Marke dann ganz oder teilweise gelöscht.

Dokumentation der Markenbenutzung

Sie müssen daher die (vollständige) Nutzung der Marke für (alle) eingetragenen Waren oder Dienstleistungen über die Jahre der Markennutzung hinweg ausreichend dokumentieren, damit Sie die vollumfängliche Nutzung der Marke im Falle eines Antrags auf Erklärung des Verfalls der Marke auch nachweisen können.

Können Sie (vollständige) Nutzung der Marke für (alle) eingetragenen Waren oder Dienstleistungen nämlich nicht zur Überzeugung der Markenämter nachweisen, droht der die die Teillöschung der Marke für bestimmte Waren- und Dienstleistungen oder sogar die vollständige Löschung der eingetragenen Marke.

Die fehlende oder unzureichende Dokumentation der Markenbenutzung kann daher ggfs. zur Löschung Ihrer Marke führen.

Daher: Dokumentieren Sie die Benutzung Ihrer Marke!

Wenn Sie nicht wissen wie. Sprechen Sie uns an.

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