Frequenzen für Ultra-Wideband-Technologie bereitgestellt

Die Bundesnetzagentur stellt die Frequenzen für die Ultra-Wideband-Technologie (UWB) im Frequenzbereich 30 MHz – 10,6 GHz seit dem 16.01.2008 in einer Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung. Damit kann jedermann die Frequenzen kostenlos und ohne Antrag nutzen, sofern die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung eingehalten werden.

Die UWB-Technologie ermöglicht extrem breitbandige Funkübertragungswege, die mittels äußerst geringer Strahlungsleistungen eine Überbrückung kurzer Entfernungen (bis zu wenigen Metern) ermöglicht. Dies ist ideal für die Versorgung innerhalb eines Raumes oder auch kleinerer Wohnungen, Büros oder Werkstätten. Zudem ist die Versorgung des Innenraums von Fahrzeugen ein typischer Anwendungsbereich.

Statt lästiger Verkabelung kann sowohl im Bereich Hi-Fi, Audio, Video als auch bei IT-Komponenten z. B. bei Druckern, Festplatten, Monitoren, Scannern, Tastaturen und Mäusen mit Hilfe von UWB-Frequenzen eine drahtlose Verbindung realisiert werden. Die in der Informationstechnik weit verbreitete USB-Schnittstelle kann somit auf rein funktechnischer Basis realisiert werden.

Weitere Anwendungen sind im gewerblich-industriellen Bereich denkbar. So können die Frequenzen für Datenübertragungen bei medizinischen Anwendungen, in der Messtechnik, der Ortungs- und Überwachungstechnik sowie für die gesamte Palette von Anwendungen genutzt werden, die bislang wegen zu geringer Bandbreite nicht realisiert werden konnten.

Hinsichtlich der Breite des zugewiesenen Spektrums wird mit dieser Frequenzzuteilung Neuland betreten. Die Frequenznutzungsbestimmungen sind daher komplex und sehen den Einsatz moderner Techniken vor, um dem Schutz anderer Funkdienste Rechnung zu tragen. Die Bundesnetzagentur wird die Auswirkungen der UWB-Nutzung intensiv beobachten, um die betrieblichen und technischen Parameter für die UWB-Technologie gegebenenfalls zu modifizieren.

Die Bundesnetzagentur folgt mit der Frequenzvergabe ihrer Verpflichtung zur Umsetzung einer entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission (Entscheidung der Europäischen Kommission über die Gestattung der harmonisierten Frequenznutzung für Ultrabreitbandgeräte in der Gemeinschaft vom 21. Februar 2007). Die Verfügung der Bundesnetzagentur kann ab sofort auf ihrer Internetseite abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 16.01.2008, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Pressestelle, Tulpenfeld 4,53113 Bonn, www.bundesnetzagentur.de

Für Rückfragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Goldberg Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

Goldberg Rechtsanwälte, Wuppertal-Solingen 2008
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)
m.ullrich@goldberg.de

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