105.000,00 € Bußgeld gegen Krankenhaus wegen Datenschutzverstößen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat gegenüber einem Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine rechtskräftige Geldbuße in Höhe von 105.000,00 € verhängt.

Was war passiert?

Das sanktionierte Krankenhaus in Rheinland-Pfalz betreibt wie viele andere Krankenhäuser ein Patientendaten-Management-System. Bei der Aufnahme von Patienten kam es wiederholt zu einer Verwechselung von Patienten im Computersystem des Krankenhauses. Diese Verwechselung war offenbar die Folge von technischen und organisatorischen Defiziten des Krankenhauses beim Patientenmanagement.

Die Verwechselung von Patienten führte zur Ausstellung von falschen Rechnungen.

Wie entschied der LfDI Rheinland-Pfalz?

Der LfDI Rheinland-Pfalz untersuchte die Angelegenheit und stellte die technischen und organisatorischen Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement fest.

Das Krankenhaus legte im Laufe der Untersuchungen Bemühungen dar, das Datenschutzmanagement nachhaltig fortzuentwickeln und zu verbessern.

Unter Berücksichtigung des Verstoßes und der glaubhaften Bemühungen des Krankenhauses setzte der LfDI Rheinland-Pfalz eine Geldbuße in Höhe von 105.000,00 € fest.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des LfDI Rheinland-Pfalz vom 03.12.2019

https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/geldbusse-gegen-krankenhaus-aufgrund-von-datenschutz-defiziten-beim-patientenmanagement/

GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2019

Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht)

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Siegel