YouTube ist kein Spezialgericht

Plattformen wie YouTube, PayPal und Ebay bieten alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten an. Über das sogenannte „Strike-Verfahren“ von YouTube können Rechteinhaber urheberrechtsverletzende Inhalte sperren lassen. Der betroffene Content-Creator kann per „Counter-Notification“ widersprechen. In solchen Fällen muss der Rechteinhaber innerhalb von 10 bis 14 Tagen gerichtliche Schritte einleiten, sonst wird das Video wieder freigeschaltet.

Das „Strike-Verfahren“ ersetzt keine Abmahnung

In einem Verfahren vor dem Landgericht Köln (Az. 14 O 197/24) nahm die Antragstellerin nach einer entsprechenden Aufforderung von YouTube den Content-Creator gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch. Weil die Antragstellerin ihn nicht zuvor außergerichtlich abmahnte und der Beklagte den Unterlassungsanspruch im Gerichtsverfahren sofort anerkannte, musste die Klägerin die Verfahrenskosten tragen (§ 93 ZPO).

Die Abmahnung im Unterschied zur YouTube-Beschwerde

YouTube ermöglicht über das „Strike-Verfahren“ eine schnelle Sperrung von Inhalten, die Urheberrechte verletzen. Nimmt der Content-Creator diese Sperrung hin oder klärt den Sachverhalt im Wege einer „Counter-Notification“ zur Zufriedenheit des Rechteinhabers auf, haben beide Seiten ein schnelles, kostengünstiges und vor allem erfolgreiches Verfahren durchlaufen. Anderenfalls stellt das Beschwerdeverfahren eine bloß vorübergehende Lösung ohne Rechtswirkungen dar. YouTube ist kein Spezialgericht.

Mit einer Abmahnung kann rechtswirksam einer erneuten Rechtsverletzung vorgebeugt und Schadensersatz verlangt werden. Kommt der Abgemahnte der Aufforderung nicht (ausreichend) nach, gibt er dem Rechteinhaber die nötige „Veranlassung“ zu einer Klageerhebung; eine wichtige Voraussetzung, um als Rechteinhaber nicht mit den Gerichtskosten belastet zu werden.

Fazit: Die Abmahnung ist unverzichtbar – und hat hohe Hürden

Obwohl Plattformbeschwerden effektiv sind, um schnelle Maßnahmen zu ergreifen, ersetzen sie keine Abmahnung. Wer darauf verzichtet, riskiert bei späteren Klagen die Auferlegung der Prozesskosten – selbst bei einem klaren Rechtsverstoß.

Rechteinhaber sollten einer Beschwerde auf Plattformen wie YouTube deshalb immer eine Abmahnung folgen lassen, um ihre Rechte wirksam zu schützen. Die Abmahnung muss allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um Rechtswirkungen zu entfalten. Insbesondere bei der Formulierung einer – oftmals gleichzeitig eingeforderten – strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es oftmals anwaltlicher Hilfe.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie gegen die Verletzung Ihrer Rechte effektiv und rechtssicher vorgehen möchten.