Wann dürfen Produkte als „Anti-Kater-Mittel” beworben werden?

Nach einem geselligen Abend mit alkoholischen Getränken leiden viele Menschen am nächsten Tag unter dem bekannten „Kater“. Kopfschmerzen, Übelkeit und ein allgemeines Unwohlsein sind typische Symptome, die auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen sind. Doch warum entsteht ein Kater, und welche Mittel können helfen? Alkohol entzieht dem Körper Wasser und wichtige Mineralstoffe, was zu Dehydration und einem Ungleichgewicht im Elektrolythaushalt führt. Diese Faktoren gelten als Hauptursache für das unangenehme Gefühl nach dem Genuss von Alkohol. Das gestiegene Bewusstsein für diese Zusammenhänge hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sogenannte Anti-Kater-Mittel immer beliebter wurden.

Beliebte Anti-Kater-Mittel

Produkte wie Party Fly oder Elotrans erfreuen sich wachsender Nachfrage. Insbesondere Elotrans, ursprünglich als Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen entwickelt, wurde aufgrund seiner Elektrolyt-Zusammensetzung zeitweise als beliebtes Anti-Kater-Produkt genutzt. In deutschen Apotheken war es angeblich aus diesem Grund phasenweise sogar ausverkauft. Mit der steigenden Popularität von Anti-Kater-Mitteln zeigt sich, wie wichtig vielen Menschen eine schnelle Erholung nach einem alkoholreichen Abend geworden ist. Ob klassische Elektrolyt-Lösungen oder innovative Produkte wie Party Fly. Die Nachfrage nach effektiven Lösungen gegen den Kater ist ungebrochen.

Doch nicht jedes Mittel, das gegen einen „Kater“ hilft, darf als solches beworben werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einem aktuellen Urteil (Versäumnisurt. v. 14.11.2024, Az. 6 Ukl 1/24) entschieden, dass die Werbung für eine Mineralstofftablette als „Anti-Kater“-Mittel auf der Plattform Amazon irreführend ist.

Die rechtlichen Hintergründe des Urteils

Laut dem Urteil verstößt eine solche Werbung gegen Art. 7 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Demnach ist es verboten, Lebensmitteln Eigenschaften zuzuschreiben, die der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienen. Die Richter stuften die beworbene Mineralstofftablette als Lebensmittel ein, da sie vom Menschen aufgenommen wird. Sinn der EU-Lebensmittelinformationsverordnung sei gerade, dass der Gefahr begegnet werden solle, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne ausreichende Aufklärung eingenommen würden.

Der weite Lebensmittelbegriff der EU-Verordnung dient dem Schutz der Verbraucher, indem er verhindert, dass Lebensmittel fälschlicherweise als Arzneimittelersatz wahrgenommen werden. Dies soll eine irreführende Nutzung ohne ausreichende Aufklärung vermeiden.

Ist ein Kater eine Krankheit?

Eine interessante Frage, die das OLG Frankfurt in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgriff, lautet: Ist ein „Kater“ überhaupt eine Krankheit? Die Antwort der Richter: Ja, der „Kater“ erfüllt die Kriterien einer Krankheit. Diese Einordnung hat auch arbeitsrechtliche Relevanz, beispielsweise bei der Frage, ob eine Krankmeldung wegen eines „Katerschadens“ zulässig ist.

Da ein „Kater“ als Krankheit gilt, sind Werbeaussagen wie „lindert Kater-Symptome“ oder „beugt einem Kater vor“ unzulässig, wenn sie sich auf ein Lebensmittel beziehen.

Was Online-Shop-Betreiber beachten sollten

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine rechtssichere Gestaltung von Online-Shops ist. Neben Produktbeschreibungen stehen auch immer wieder Preisgestaltungen im Fokus juristischer Auseinandersetzungen. Ein Beispiel hierfür finden Sie in unserem Beitrag zur rechtlichen Bewertung von Rabattpreisen.

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