Unzulässige Videoüberwachung = 10,4 Mio. € Bußgeld

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat ein Bußgeld über 10,4 Mio. EUR gegenüber der notebooksbilliger.de AG verhängt. Das Unternehmen soll schon Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.

Die Aufsichtsbehörden haben offensichtlich kein Problem mehr damit, Unternehmen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, namentlich zu nennen und an den Pranger zu stellen.

Was wird notebooksbilliger vorgeworfen?

Das Unternehmen soll mindestens zwei Jahre lang seine Beschäftigten rechtswidrig per Video überwacht haben. Die Kameras sollen u. a. Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche erfasst haben. Das Unternehmen hat sich darauf berufen, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern, aufzuklären und den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen.

Wir gehen davon aus, dass zeitnah eine gerichtliche Aufklärung des Falles erfolgen wird. Mittlerweile hat notebooksbilliger.de seine Videoüberwachung auch nach Auffassung des LfD Niedersachsen rechtmäßig im Einsatz. Was geändert wurde, ist uns nicht bekannt.

Die 10,4 Mio. EUR sind das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der DSGVO ausgesprochen hat.

Das Verfahren zeigt, dass spätestens jetzt die Schonfrist für Unternehmen abgelaufen ist. Wer meint, sein Unternehmen immer noch nicht nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben organisieren zu müssen, wird dies vielleicht „teuer bezahlen müssen“.

Wie werden Bußgelder berechnet?

Zur Erinnerung: Bußgelder berechnen sich nach dem Berechnungsmodell der Aufsichtsbehörden für Bußgelder nach dem UMSATZ eines Unternehmens! Ob Ihr Unternehmen einen hohen Gewinn oder überhaupt Gewinn macht, ist bei der Bußgeldberechnung nicht relevant.

Sollten Sie daher eine Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen einsetzen, lassen Sie die rechtliche Umsetzung und Zulässigkeit lieber noch einmal von Ihrem datenschutzrechtlichen Berater / Datenschutzbeauftragten prüfen. Dieser kann für Sie die vielleicht noch fehlenden Prüfungen durchführen und die notwendigen Unterlagen für Sie erstellen.

GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2021

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

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