Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken: Impressum erforderlich

Wir haben bereits vor geraumer Zeit mit unserem Artikel “Facebook, Google+ und Co: Impressum erforderlich” darauf hingewiesen, dass Unternehmensprofile auch auf sogenannten Social-Media-Plattformen, wie z. B. Facebook, Google+, XING und Twitter über ein Impressum verfügen müssen.

Hierauf hat jetzt auch noch einmal das Landgericht Düsseldorf mit einer Entscheidung hingewiesen. Das Landgericht stellte ausdrücklich fest, dass für Social-Media-Portale nichts anderes gilt als bei sonstigen Angeboten im Internet für gewerbliche Dienstleistungen.

Weiter wies das Landgericht darauf hin, dass dem Erfordernis der leichten Erkennbarkeit und unmittelbaren Erreichbarkeit des Impressums jedoch dann genüge getan ist, wenn der Nutzer mit zwei Klicks die erforderlichen Impressumsangaben erhalten kann.

In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall, konnte der Nutzer mit einem Klick auf die Homepage des in Anspruch genommenen Unternehmens gelangen und mit einem weiteren Klick das dort befindliche Impressum aufrufen. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf ist ein gesonderter Hinweis darauf, dass dieser Weg einzuschlagen ist, um zum Impressum eines Unternehmens zu gelangen, nicht erforderlich, wenn auf den sozialen Netzwerkseiten deutlich erkennbar auf das Impressum hingewiesen wird.

Goldberg Rechtsanwälte 2012
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
E-Mail: info@goldberg.de 

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