Neues Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in Kraft

Der Bundestag hat am 26.05.2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht verabschiedet. Am 04.08.2011 ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft getreten.

Die nach der „alten” Rechtslage erstellten Widerrufsbelehrungen müssen nunmehr zeitnah an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Da das Gesetz eine Überganszeit von 3 Monaten vorsieht, können Händler die nach der „alten” Rechtslage erstellten Widerrufsbelehrungen noch bis zum 04.11.2011 verwenden. In dieser Zeit drohen bei der Verwendung „alter” Widerrufsbelehrungen keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Spätestens ab dem 05.11.2011 müssen jedoch alle Händler zwingend die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung verwenden. Anderenfalls besteht das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Die Mandanten, die unseren „AGB-Updateservice” bestellt haben, werden automatisch die entsprechenden rechtlichen Texte mit der neuen Widerrufsbelehrung zeitnah erhalten.

Für alle Mandanten, die diesen „AGB-Updateservice” unserer Sozietät noch nicht bestellt haben, sind wir gerne dazu bereit, die entsprechenden rechtlichen Texte gegen Zahlung einer Pauschalsumme an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Fachanwälte der Goldberg Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

 

Goldberg Rechtsanwälte 2011

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

E-Mail: info@goldberg.de

Tel.: 0202-450036

 

 

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