CSR Rechtsanwaltskanzlei spricht Abmahnungen aus

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt aktuell wieder für die Purzel-Video GmbH, die Trimax GmbH, die Z-Faktor Medien, die Oftly-Goldwin GmbH, die John Thompson Productions e. K. und die Gröger MV GmbH & Co. KG ab. Uns liegen Abmahnungen vor, innerhalb derer die Rechtsanwälte wegen angeblicher über den Internetanschluss begangener Urheberrechtsverletzungen an mehreren Werken mit pornografischem Inhalt Ansprüche geltend machen.

Es wird gerügt, dass zahlreiche Werke über eine so genannte Internettauschbörse angeboten und unerlaubt vervielfältigt worden seien. Es wird von den Mandanten in den Abmahnungen verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus einen pauschalen Schadensersatzbetrag zu zahlen. Die Kollegen teilen weiter mit, dass mit Zahlung der Schadensersatzsummen sämtliche Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche aus den abgemahnten Urheberrechtsverletzungen abgegolten seien.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten haben, sollten Sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung die geforderte Unterlassungserklärung abgeben und/oder die geforderte Zahlung vornehmen.

Da eine von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung Sie 30 Jahre lang rechtlich bindet, sollten Sie vor Abgabe einer Unterlassungserklärung immer juristisch überprüfen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und in welcher Form Sie dazu verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Aussage innerhalb des Abmahnschreibens, dass der Anschlussinhaber unter allen Umständen immer für die Handlungen Dritter über seinen Internetanschluss haften würde, ist in der in den Abmahnungen dargestellten Form unzutreffend.

Sie sollten sich daher vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und/oder vor der Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Rechtsanwälten immer durch einen auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Fachanwalt beraten lassen. Unsere jahrelangen anwaltlichen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine rechtliche Beratung  nach Erhalt einer Abmahnung zur Vermeidung rechtlicher Nachteile immer erforderlich und geboten ist.

Aufgrund unserer vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen beraten wir bereits seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten im Bereich des Urheberrechts/Filesharings. Gerne sind wir auch dazu bereit, Sie anwaltlich im außergerichtlichen und im gerichtlichen Bereich zu beraten und zu vertreten.

Für erste Informationen stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Informationstext zum Thema Filesharing auf unserer Homepage zur Verfügung. Eine direkte Kontaktaufnahme mit unseren Fachanwälten ist unter der Rufnummer 0202-450036 und unter info@goldberg.de möglich.

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

 

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