Urheberrechtsverletzungen durch „Bushido“ in mehreren Fällen

Nach vorliegenden Pressemeldungen hat das Landgericht Hamburg  unter den Aktenzeichen 310 O 155/08 und 308 O 175/08 in

Zahlreiche Abmahnungen müssen erneut geprüft werden.

Nach vorliegenden Pressemeldungen hat das Landgericht Hamburg  unter den Aktenzeichen 310 O 155/08 und 308 O 175/08 in – noch nicht rechtskräftigen – Urteilen die Feststellung getroffen, dass der in Berlin tätige Musiker Anis Mohammed Ferchichi, bekannter unter dem Künstlernamen „Bushido”, Urheberrechtsverletzungen in mehreren unter seinem Label erschienenen Liedstücken begangen haben soll. Die französische Gothic-Band „Dark Sanctuary” hatte den “Gangster-Rapper” verklagt, weil er unerlaubt 16 Titel von ihnen verwendet und als seine eigenen ausgegeben habe. Das Landgericht verurteilte den Musiker am Dienstag, den 23.03.2010, zur Zahlung eines Schadenersatzes an die Autoren

Unter anderem sind betroffen die Alben

  • – “Janine”,
  • – “Bravo Hits 56”, und
  • – “The Dome Vol. 41”.

Die im Urteil aufgeführten Musikstücke sind unter anderem:

  • – “Sex in the City”,
  • – “Bloodsport2”,
  • – “Goldrapper”,
  • – “Janine”,
  • – “Es ist ok”,
  • – “Träne aus Blut”
  • – “Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück”

Die vollständige Liste der Musikstücke ist noch nicht veröffentlicht. Wegen dieser vorstehenden Alben, Lieder und wegen weiterer Musikstücke hatte der Künstler „Bushido” in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen – unter anderem auch gegen zahlreiche unserer Mandanten –  auch durch die Rechtsanwälte Binhardt -Fielder – Rixen – Zerbe aussprechen lassen, weil die Musikstücke illegal im Internet in Musiktauschbörsen und Filesharing Systemen vervielfältigt worden sein sollen. Es wurden zur Abgeltung der „Urheberrechtsverletzungen” in der Regel Pauschalbeträge von ca. 350,00 € – 800,00 € gefordert und teilweise vereinnahmt.

Sollte die Entscheidung des Landgerichts Hamburg rechtskräftig werden, so sind sämtliche Abmahnungen auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen.

Sofern Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben worden sind und Schadensersatzzahlungen erfolgten, sind diese Vorgänge möglicherweise wegen der betroffenen Musikstücke  rückabzuwickeln.

Die betroffenen Personen, die abgemahnt wurden und gezahlt haben, ohne anwaltlich beraten gewesen zu sein, sollten unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und die Vorgänge überprüfen  lassen.

Die von uns betreuten Mandanten werden selbstverständlich fortlaufend über die weitere Entwicklung im Fall „Ferchichi” oder „Bushido” informiert.

Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit mit unserem Team zur Verfügung.

Alexander Goldberg

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

 

© Goldberg Rechtsanwälte 2010

 

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