Äußerungen von Behörden – Vor welchem Gericht muss ich klagen?

Behörden handeln häufig „im Verborgenen“. Allerdings kommt es vor, dass sich Behörden öffentlich zu Sachverhalten äußern. Manchmal überschreiten Sie dabei die Grenzen des Zulässigen. Gegen rechtswidrige Äußerungen können Sie vorgehen. Allerdings müssen Sie aufpassen, welcher Rechtsweg und welches Gericht hierfür zuständig sind.

Welche Regeln gelten bei Äußerungen von Behörden?

Auf der Internetseite einer (Bundes-) Behörde in Berlin befand sich eine möglicherweise rechtswidrige Äußerung. Die beklagte Behörde ist Herausgeberin der Internetseite. Unterstützt wird sie dabei von einer Agentur, die die Veröffentlichungen nach Weisung der Behörde technisch und inhaltlich umsetzt.

Der Kläger fühlte sich durch die Äußerung der Behörde verletzt und erhob deshalb Klage vor dem LG Hamburg. Das LG Hamburg erklärte sich für unzulässig und verwiesen den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Berlin.

Muss ich vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Behörde klagen?

Eine Klage muss dann vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt. Eine Streitigkeit ist öffentlich-rechtlich, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt aus dem öffentlichen Recht stammt.

Die Äußerungen einer Bundesbehörde (wie vorliegend) unterfallen dem öffentlichen Recht, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben erfolgen. Unerheblich ist, ob sich die Äußerung ihrem Inhalt nach auf einen privatrechtlichen Sachverhalt bezieht; entscheidend ist allein, in welcher Funktion die angegriffene Erklärung abgegeben wurde.

Wann handelt eine Behörde öffentlich-rechtlich?

Die Behörde handelte öffentlich-rechtlich, weil sie Informationen über Themen rund um Gesundheit und Pflege verbreitet hat, was als staatliches Informationshandeln zu ihren öffentlichen Aufgaben gehört.

Die beklagte Agentur ist zwar ein privates Unternehmen. Sie ist im Rahmen ihrer Agentur- und Redaktionstätigkeit jedoch als unselbstständige Verwaltungshelferin tätig, sodass ihr Verhalten der Behörde zuzurechnen ist.

Lassen Sie sich gut beraten!

Klagen gegen Behörden sind grundsätzlich eine aufwändige und kostspielige Angelegenheit. Eine Klage vor einem unzuständigen Gericht ist eine ärgerliche und unter Umständen teure Angelegenheit. Etwaige entstehende Kosten sind unnötig und könnten für Sie im schlimmsten Fall das Aus bedeuten.

Versuchen Sie daher keine Klagen auf eigene Faust und lassen Sie sich kompetent beraten. Damit gelangen Sie an Ihr Ziel oder zumindest an das richtige Gericht.

Quelle:   LG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2021, Az. 324 O 462/20

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Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht)

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