Werben mit ‚Klinsmann’… aber nur mit Zustimmung

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einem am 11.02.2009 ergangenem Urteil einer Brauerei verboten, in Rundfunkspots oder sonst wie das von ihr hergestellte Bier mit

„Frisch, sauber, rein, neudeutsch sagt man clean und genau woher meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann ….”

zu bewerben.

Der frühere Fußball-Nationalspieler und jetzige Trainer des FC Bayern hatte einer solchen Werbung mit seinem Namen nicht zugestimmt und diese auch nicht dulden wollen. Gegenstand des Rechtsstreits waren nur Unterlassungsansprüche, nicht auch Schadensersatzforderungen wegen der Namensnutzung.

Vor Gericht stritten die Parteien unter anderem darum, welcher Herr Klinsmann denn überhaupt in dem Spot  gemeint sei. Die Brauerei versuchte das Gericht davon zu überzeugen, dass vielmehr ein Herr “Cleansman” im Spott genannt werde und es lediglich um die Reinheit des Bieres ginge. Es sei also ein Herr Cleansman als Synonym für  „clean/Rein” gemeint und nicht „DER” Herr Klinsmann.

Das Landgericht München I folgte dieser Argumentation der Brauerrei jedoch nicht und verbot der Brauerei das von ihr hergestellte Bier mit dem streitgegenständlichen Text zu bewerben. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Namensrechte von Herrn Klinsmann durch die streitgegenständliche Werbung verletzt sind.

Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 16992/08; nicht rechtskräftig

 

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I

Goldberg Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail: info@goldberg.de

Siegel