Wann ist ein Produkt „Made in Germany“?

Mit der Frage, wann ein Produkt als Made in Germany bezeichnet werden darf, hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 17.8.2021 – 6W 84/20 zu befassen.

Händler bewirbt im Ausland hergestellte Solarmodule als Made in Germany

Das von einem Wettbewerber in Anspruch genommene Unternehmen stellt Solarmodule her. Auf der Internetseite des in Anspruch genommenen Unternehmens werden die hergestellten Solarmodule dargestellt und beworben. Unter anderem werden die Solarmodule neben einer schwarz-rot-goldenen Fahne abgebildet und mit den Worten „Germany – A – Quality Standard“, „deutsches Unternehmen – wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module“, „AB – seit 2004 stellt A Solarmodule in deutscher Ingenieursqualität her. Vom Hauptsitz (in Deutschland) liefert und installiert A Solarelemente weltweit“.

Tatsächlich aber erfolgt die Herstellung bis auf den letzten Herstellungsschritt im Ausland.

OLG Frankfurt: Irreführung der Verbraucher durch falsche Herkunftsangabe

Das Oberlandesgericht macht in seinem Beschluss deutlich, dass die Bewerbung eines nahezu vollständig im Ausland hergestellten Produktes als “Made in Germany” irreführend ist. Denn die durch die Angabe „Made in Germany“ erzeugte Vorstellung entspricht nicht der Wahrheit. Selbst wenn kleine Teile der Produktion in Deutschland hergestellt werden würden, reiche dies nicht aus, die Solarmodule gänzlich als “Made in Germany” zu bewerben.

Voraussetzung einer Angabe “Made in Germany” sei, dass das zu produzierende Erzeugnis in Bezug auf die wesentlichen und qualitätsrelevanten Bestandteile und produktspezifischen Eigenschaften in Deutschland hergestellt sei.

Zwar seien Verbraucher gewöhnt, dass Produkte teilweise im Ausland und teilweise in Deutschland produziert werden. Um aber als „Made in Germany“ zu gelten, müsse das Erzeugnis die Qualität und charakteristischen Eigenschaften in Deutschland erhalten. Bei den Solarmodulen sei es aber so, dass nur der allerletzte Arbeitsschritt in Deutschland vollzogen worden sei, der Rest außerhalb Deutschlands, sogar außerhalb Europas. Die Solarmodule seien daher nicht in „Made in Germany“.

GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2021

Rechtsanwalt Christopher Pillat, LL.M. (Intellectual Property Law)

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