Verbraucherschutzverbände sollen Unternehmen bei Datenschutzverstößen abmahnen

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas hat am 11.02.2014 im Rahmen der Konferenz am „Saver-Internet-Day 2014“ angekündigt, dass Verbraucherschutzverbände in die Lage versetzt werden sollen, Datenschutzverstöße von Unternehmen abzumahnen.

Derzeit ist es rechtlich umstritten, ob die Vorschriften aus dem Datenschutzrecht dem Verbraucherschutz dienen und somit Verstöße gegen das Datenschutzrecht in Verbindung mit dem Wettbewerbsrecht abgemahnt werden können. Bisher ist es lediglich anerkannt, dass sogenannte „cold-calls“, also das unverlangte Anrufen von Verbrauchern durch Unternehmen und das unverlangte Zusenden von E-Mails (Spamming) mit Ausnahmen verboten sind und bei Verstößen ein entsprechendes Klagerecht besteht.

Nunmehr beabsichtigt die Bundesregierung offensichtlich dieses Klagerecht generell für sämtliche Datenschutzverstöße einzuführen.

Da bisher Klagen von Verbrauchern gegen datenschutzwidriges Verhalten selten sind, möchte der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz ein entsprechendes Klagerecht für Verbraucher und ein systematisches Sanktionieren von datenschutzrechtlichen Verstößen beim Umgang mit Kundendaten fördern.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz für April 2014 angekündigt.

Der Datenschutz und das Datenschutzrecht werden zunehmend ein relevanter Rechtsbereich für Unternehmen. Sie sollten Ihr Unternehmen daher bereits jetzt so strukturieren und organisieren, dass in Ihrem Unternehmen keinerlei Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen stattfinden. Andernfalls drohen bereits jetzt empfindliche Bußgelder.

Es ist auch davon auszugehen, dass die Bundesregierung ein Klagerecht für Verbraucherschutzverbände einführen wird. Es drohen daher zukünftig bei Datenschutzverstößen neben erheblichen Bußgeldern noch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klageverfahren.

Sofern Sie sich in Ihrem Unternehmen noch nicht mit den Anforderungen des Datenschutzes umfassend auseinander gesetzt haben sollten, sollten Sie dies nunmehr in die Praxis umsetzen.  Ansonsten drohen bereits jetzt erhebliche Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Rufschädigungen. Insbesondere bei schweren Verstößen sind auch bereits nach der jetzigen Rechtslage  Haftstrafen und/oder Geldstrafen möglich.

Um diese unangenehmen Rechtsfolgen zu vermeiden, beraten wir bereits zahlreiche Unternehmen und Unternehmen, unter anderem auch als externe Datenschutzbeauftragte.

Auch für Ihr Unternehmen stehen wir gerne als Berater zur Verfügung.

 

Goldberg Rechtsanwälte 2014

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail: info@goldberg.de

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