Probleme beim Anbieterwechsel – Bußgelder gegen Unternehmen

Die Bundesnetzagentur hat gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro verhängt. Die Unternehmen hatten gegen ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen. Dem Vernehmen nach handelt es sich hierbei um Telefónica, Vodafone und 1&1.

Die drei Anbieter haben nach Auffassung der Bundesnetzagentur wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher seien so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt gewesen.

Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt liegt bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten der betroffenen Anbieter wurde von der Bundesnetzagentur berücksichtigt, dass sich diese aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses beteiligen, die allerdings bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen seien. Daher wurde gegenüber jedem Anbieter “nur” ein Bußgeld in Höhe von jeweils 75.000 Euro festgesetzt.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig (Stand: 20.02.2014). Gegen die Bescheide können die Unternehmen noch Einspruch einlegen.

Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, zukünftig verstärkt gegen Probleme beim Anbieterwechsel vorzugehen. Sie hat hierfür extra eine Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur geschaffen, an die sich Verbraucher bei Problemen wenden können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

 

Goldberg Rechtsanwälte 2014

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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