Das Werk „Busty Lifeguards“ wird für die DigiProtect GmbH abgemahnt

Die U + C Rechtsanwälte mahnen aktuell wieder für die DigiProtect GmbH ab. Uns liegen Abmahnungen vor, innerhalb derer die Rechtsanwälte wegen angeblicher über den Internetanschluss begangener Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Busty Lifeguards” Ansprüche geltend machen.

Es wird gerügt, dass das vorgenannte Werk über eine so genannte Internettauschbörse angeboten und unerlaubt vervielfältigt worden sei. Es wird von den Mandanten in der Abmahnung verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 650,00 € zu zahlen. Die Kollegen teilen weiter mit, dass mit Zahlung der vorgenannten Summe sämtliche Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche aus der abgemahnten Urheberrechtsverletzung abgegolten seien.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten haben, sollten Sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung die geforderte Unterlassungserklärung abgeben und/oder die geforderte Zahlung vornehmen.

Da eine von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung Sie 30 Jahre lang rechtlich bindet, sollten Sie vor Abgabe einer Unterlassungserklärung immer juristisch überprüfen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und in welcher Form Sie dazu verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Aussage innerhalb des Abmahnschreibens, dass der Anschlussinhaber unter allen Umständen immer für die Handlungen Dritter über seinen Internetanschluss haften würde, ist in der in den Abmahnungen dargestellten Form unzutreffend.

Sie sollten sich daher vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und/oder vor der Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Rechtsanwälten immer durch einen auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Fachanwalt beraten lassen. Unsere jahrelangen anwaltlichen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine rechtliche Beratung  nach Erhalt einer Abmahnung zur Vermeidung rechtlicher Nachteile immer erforderlich und geboten ist.

Aufgrund unserer vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen beraten wir bereits seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten im Bereich des Urheberrechts/Filesharings. Gerne sind wir auch dazu bereit, Sie anwaltlich im außergerichtlichen und im gerichtlichen Bereich zu beraten und zu vertreten.

Für erste Informationen stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Informationstext zum Thema Filesharing auf unserer Homepage zur Verfügung. Eine direkte Kontaktaufnahme mit unseren Fachanwälten ist unter der Rufnummer 0202-450036 und unter info@goldberg.de möglich.

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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