Stromberger Pflaume ist geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U)

Nur Stromberger Pflaumen dürfen auch so heißen: die Europäische Kommission hat die Pflaume am 08.11.2013 in die Liste der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) aufgenommen.

Das Gütesiegel bestätigt, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt.

Die Stromberger Pflaume ist eine sehr alte, mittelspäte Sorte der Zwetschge, die in Oelde-Stromberg in der Münsterländer Bucht angebaut wird. Sie besitzt einen charakteristisch mildaromatischen Geschmack, weist einen niedrigen Wasseranteil auf und bildet keine Bitterstoffe.

Die Stromberger Pflaume  (g.U.) gehört nun zu den mehr als 1.100 Produkten, die im Rahmen der EU-Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Produkten bereits geschützt sind.

Drei EU-Gütezeichen existieren: g. U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), g. g. A. (geschützte geografische Angabe) und g. t. S. (garantiert traditionelle Spezialität).

Mit diesen Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, sollen Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden. Die Gütezeichen haben folgende inahltliche Bedeutungen:

  • geschützte Ursprungsbezeichnung – g. U.:Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren;
  • geschützte geografische Angabe – g. g. A.:enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – wird im Herkunftsgebiet durchlaufen;
  • garantiert traditionelle Spezialität – g. t. S.:traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren.

 

Quelle: Pressemitteilung und Informationenen der Europäischen Kommission

 

Goldberg Rechtsanwälte 2013

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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