Datenschutzverstöße von Unternehmen können bald abgemahnt werden

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas hatte bereits am 11.02.2014 im Rahmen der Konferenz am „Saver-Internet-Day 2014“ angekündigt, dass Verbraucherschutzverbände in die Lage versetzt werden sollen, Datenschutzverstöße von Unternehmen abzumahnen. Hierüber hatten wir bereits berichtet

Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen.

Verbraucherverbände sollen danach künftig im Wege der Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Mit dem Gesetzentwurf wird den anspruchsberechtigten Stellen ermöglicht, gegen eine unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmer mit Unterlassungsansprüchen vorzugehen, wenn Unternehmer Daten von Verbrauchern zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken unzulässig erheben, verarbeiten oder nutzen.

Unternehmen und Unternehmer müssen daher umgehend sicherstellen, dass im eigenen Unternehmen die datenschutzrechtlichen Vorschriften zwingend eingehalten und beachtet werden. Ansonsten drohen zukünftig neben den bereits jetzt möglichen Maßnahmen der staatlichen Aufsichtsbehörden (u.a. Bußgelder bis zu 300.000,00 €) kostenintensive Abmahnungen.

Da wir bei Mandanten häufig feststellen, dass das Datenschutzrecht in Unternehmen nur „beiläufig“ Beachtung findet, sollten Unternehmen umgehend mit ihren Datenschutzbeauftragten das Datenschutzkonzept und dessen Umsetzung im eigenen Unternehmen überprüfen.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Goldberg Rechtsanwälte 2015

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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