Netflix, Amazon Prime und Co. sollen europaweit abrufbar sein

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung zum Erlass durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat gefertigt.

Als rechtliche Grundlage sieht die EU-Kommission vor allem das festgesetzte Bestreben einer Errichtung und dem Funktionieren des europäischen Binnenmarktes und der damit einhergehenden Freiheit, grenzübergreifend Dienstleistungen zu erbringen und zu nutzen.

Viele Nutzer von Streaming-Diensten wie Netflix, Amazon Video, Spotify oder ähnlichen Diensten mit online abrufbaren Inhalten haben ein Problem damit, die Dienste zu nutzen, wenn sie ins europäische Ausland in den Urlaub fahren. Die Dienste sind aus lizenzrechtlichen Gründen dort dann nicht verfügbar, da die Diensteanbieter nur Nutzungsrechte an den Inhalten in dem jeweiligen Heimatland des nutzenden Verbrauchers erworben haben bzw. zur Verfügung stellen. Es werden hier sogenannte “Gebietslizenzen” vergeben.

Da die technologische Entwicklung und die u.a. auch dadurch bedingte Nachfrage nach grenzüberschreitender Nutzung von Online-Inhalten aufgrund von immer mehr Nutzern der Online-Dienste und auch immer weiter ansteigender Anzahl von mobilen Endgeräten zukünftig auch weiter voranschreitet, ist es im Interesse von vielen Verbrauchern, dass sie diese von ihnen bezahlten Online-Dienste auch im Ausland nutzen können.

Die Online-Dienste arbeiten im Zusammenhang der Bereitstellung für die Verbraucher mit dem sogenannten Geoblocking, welches ausländische IP-Adressen, in denen eine landesspezifische Kennnummer vorhanden ist, für die Nutzung im Ausland sperrt. Dadurch kann der Anbieter erkennen, in welchem Land sich der Nutzer der Online-Dienste befindet und gleicht diese in der Regel mit der bei der Anmeldung angegebenen Rechnungsadresse oder anderen spezifischen Nutzerdaten ab. Stimmt die Länderkennung der IP-Adresse nicht mit der Wohnsitzadresse des Nutzers überein, so wird der Verbraucher kaum eine Chance haben, die Inhalte im Ausland zu nutzen. Dieses Vorgehen findet ihren Sinn darin, dass zwischen den Diensteanbietern und den Nutzern/Abonnenten vertraglich eine sog. “Gebietsschutzklausel” vereinbart worden ist.

Die EU-Kommission hat nun den Vorschlag unterbreitet, eine einheitliche Regelung für den europäischen Binnenmarkt für die Nutzung von Online-Inhaltediensten zu finden. Hier stellt die EU-Kommission heraus, dass es einzelnen Ländern nicht möglich ist, die angebotenen Dienste grenzübergreifend zur Verfügung zu stellen, da dies eine grenzüberschreitende Problemstellung darstellt, da z. B. auch Urheberrechte und andere Schutzrechte in verschiedenen EU-Richtlinien in der Europäischen Union vereinheitlicht wurden.

Als zusätzlichen weiteren unterstützenden Argumentationspunkt stellt die EU-Kommission zudem raus, dass sich auch die Roaming-Gebühren immer näher der Abschaffung nähern, so sollen diese im April 2016 schon auf geringere Gebühren (0,05 € pro Anrufminute, 0,02 € pro SMS und 0,05 € pro MB Datenvolumen) gesenkt werden. Im Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren sodann komplett abgeschafft werden, sodass Nutzer des mobilen Internets sodann dieselben Gebühren im Ausland zahlen, wie zu Hause auch und zwar ohne Aufschläge. Auch hierdurch wird sich die Nachfrage nach den Online-Inhalten der Diensteanbieter enorm erhöhen.

Über Inkrafttreten der EU-Verordnung oder etwaige Änderungen der vorstehenden Informationen werden wir Sie dann zeitnah informieren.

 

Goldberg Rechtsanwälte 2016

Mitgeteilt von Timo Möllers

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