Bundesnetzagentur will Telekom AG zu Call-by-Call verpflichten

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Deutsche Telekom AG (DT AG) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies geht aus einem am 18.03.2009 veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung hervor, der auf der alle zwei Jahre durchzuführenden Analyse des Marktes für Telefonanschlüsse aufbaut und von der Bundesnetzagentur dem Markt zur Kommentierung gestellt wird.

Der Entwurf stellt klar, dass die Verpflichtung zu Call-by-Call und Preselection ebenso für IP-basierte Anschlüsse gilt. “Call-by-Call und Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus. Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar.

Auch die Anschluss-Entgelte der DT AG sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Als neu hinzukommende Maßnahme sieht der Entwurf die Verpflichtung der DT AG vor, Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten. Dieses sog. Anschluss- Resale hat die DT AG bisher ohne ausdrückliche Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur angeboten. Die jetzt vorgesehene Verpflichtung zu einem Anschluss-Resale-Angebot soll die Voraussetzungen für die Festlegung und Standardisierung von Geschäftsprozessen zu schaffen. Alternative Netzbetreiber können so auf einer verlässlichen Rechtsgrundlage für eigene Kunden Anschlüsse von der DT AG beziehen, um auch in Regionen tätig werden zu können, in denen der eigene Infrastrukturausbau noch nicht abgeschlossen ist.

Aufgrund der zu beobachtenden Verfestigung wettbewerblicher Strukturen auf dem Telekommunikationsmarkt sieht der Verfügungsentwurf im Gegenzug jedoch auch vor, die Regulierung in bestimmten Bereichen zu lockern. So soll künftig die Pflicht der DT AG entfallen, der Bundesnetzagentur geplante Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzuzeigen bzw. ihr Verträge über individuell vereinbarte Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss zur Kenntnis geben zu müssen.

Der Verfügungsentwurf ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de nachzulesen und steht dort als Download bereit. Alle interessierten Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, bis zum 15. April 2009 Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 18.03.2009

 

Goldberg Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail: info@goldberg.de

Siegel