Anzahl überwachter Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen gestiegen

Die Bundesnetzagentur hat am 07.05.2008 in ihrem Amtsblatt die Jahresstatistik 2007 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen. Die Anordnungen betrafen 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen (2006: 35816 Rufnummern) und 5.078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN) (2006: 5099).

Im Mobilfunkbereich ist ein anhaltender Anstieg der Überwachungsmaßnahmen zu verzeichnen, der generell auf Teilnehmerzuwächse zurückzuführen ist. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Im Festnetzbereich wurde ein leichter Rückgang der Überwachungsmaßnahmen analog zum Jahr 2006 beobachtet.

Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung.

Die bisherige gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsanlagen, eine Jahresstatistik zu den durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen sowie der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, diese zu veröffentlichen, sind zum 1. Januar 2008 weggefallen. Diese Aufgabe übernehmen nun gemäß § 100b Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung (stopp) die Bundesländer, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz. Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen nach § 100a der Straßprozessordnung. Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit angeordneten Maßnahmen und veröffentlicht diese im Internet.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 07.05.2008, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Pressestelle, Tulpenfeld 4,53113 Bonn, www.bundesnetzagentur.de

Goldberg Rechtsanwälte, Wuppertal-Solingen 2008
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)
m.ullrich@goldberg.de

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