Widerrufsbelehrung – Warum Sie Unterüberschriften einsetzen sollten!

Nur wenn die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag dem amtlichen Muster entspricht, gilt die Fiktion, dass sie den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dies ist für den Beginn der Widerrufsfrist von entscheidender Bedeutung.

Muss eine Widerrufsbelehrung Unterüberschriften enthalten?

Die Parteien waren über einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw verbunden. Ein Teil des Kaufpreises sollte durch einen Darlehen auf Grundlage eines zusätzlich abgeschlossenen Darlehensvertrages finanziert werden. Dem Darlehensvertrag lag zwar eine Widerrufsbelehrung bei. Diese enthielt einen Verweis auf alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB. In der Widerrufsbelehrung fehlten beiden nach Ziffer 2, 5 und 5g des Musters in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB zwingend vorgeschriebenen Unterüberschriften „Besonderheiten bei weiteren Verträgen“ sowie „Einwendungen bei verbundenen Verträgen“.

Die Parteien stritten letztinstanzlich unter anderem um die Frage, ob der Widerruf des Käufers rechtzeitig erfolgte oder nicht.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung wirksam?

Als „Nebenkriegsschauplatz“ stellte der BGH fest, dass die Verweisung auf „alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB“ nicht klar und verständlich im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB ist. Diese Rechtsfrage wurde bereits vom EuGH in der Entscheidung vom 26.03.2020 (Az. C-99/19) behandelt. Daran sieht man, dass dieses Thema unverändert aktuell ist.

Warum muss eine Widerrufsbelehrung Unterüberschriften haben?

Der BGH stellte fest, dass die beiden nach Ziffer 2, 5 und 5g des Musters in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB zwingend vorgeschriebenen Unterüberschriften fehlten. Dadurch entspricht die Widerrufsbelehrung nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung den Anforderungen an eine wirksame Information des Verbrauchers nach Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 und 2 EGBGB nicht mehr genügt. Dies wiederrum führt nach § 492 Abs. 6 BGB dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

Wann muss ich meine Widerrufsbelehrung ändern?

Die Entscheidung betrifft zunächst nur die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen. Nur bei diesem besteht die Möglichkeit, Passagen mit Zwischenüberschriften einzufügen.

Allerdings enthält die amtliche Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge im Onlinehandel auch Zwischenüberschriften. Sollten diese fehlen oder weggelassen werden, könnte sich die Frage stellen, ob die Musterwiderrufsbelehrung dann immer noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Falls nicht, beginnt die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 S. 1 BGB nicht zu laufen.

Daher lautet unsere eindringliche Empfehlung: Greifen Sie in die Musterwiderrufsbelehrung nicht „gestalterisch“ ein. Alternativ geben Sie bitte das Thema Widerruf und Widerrufsbelehrung in die Hände Ihres Rechtsberaters.

Quelle:           BGH, Urteil vom 10.11.2020                 

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Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht)

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