Bundesnetzagentur: Ländliche Regionen mit DSL-Anschlüssen

Die Bundesnetzagentur hat am 3.3.2009 eine Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Deutschen Telekom AG (DT AG) eine einfachere Erschließung und Versorgung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, sog. “weißer Flecken”, mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht.

Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. “letzte Meile”, künftig auch an einem Schaltverteiler gewähren. Diesen muss die DT AG in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.

Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.

Die Entgelte, die von den Wettbewerbern an die DT AG für diese neue Zugangsmöglichkeit zu ihrem Netz zu zahlen sind, werden im Anschluss an die Entscheidung in einem gesonderten Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Quelle: Pressmitteilung der Bundesnetzagentur vom 3.3.2009

 

Goldberg Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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