Muss ein Rechteinhaber bereits mit der Abmahnung seine Urheberschaft nachweisen – und wann entsteht ein Kostenrisiko für den Abgemahnten? Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich mit dieser Frage befasst (LG Frankfurt, Beschluss vom 10.3.2026 – 2-06 O 41/26).
Keine Pflicht zur Vorlage von Nachweisen in der Abmahnung
Im Urheberrecht gilt grundsätzlich: Eine Abmahnung ist bereits dann wirksam, wenn der Anspruch schlüssig dargelegt wird. Eine Pflicht, schon vorgerichtlich Belege zur Aktivlegitimation (z. B. Urheberschaftsnachweise) vorzulegen, besteht in der Regel nicht.
Erst wenn der Abgemahnte konkrete und nachvollziehbare Zweifel äußert, kann im Einzelfall eine Nachweispflicht entstehen.
Abgemahnte müssen konsistent handeln
Das Gericht betont eine zentrale Grenze: Wer im Rahmen einer Abmahnung Nachweise für eine Urheberschaft verlangt, aber gleichzeitig zulässige Beweismittel ablehnt, handelt widersprüchlich.
Im entschiedenen Fall wurde insbesondere die eidesstattliche Versicherung zurückgewiesen – obwohl sie im einstweiligen Rechtsschutz ein anerkanntes Mittel der Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO) ist.
Bewertung des Gerichts: Ein solches Verhalten zeigt, dass kein ernsthaftes Interesse an der Klärung besteht.
Kostenfalle § 93 ZPO: Anlass zur Klage entscheidend
Besonders praxisrelevant ist die kostenrechtliche Folge:
- Der Abgemahnte gab erst im gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung ab.
- Er musste die Kosten des Eilverfahrens tragen.
Grund: Er hatte durch sein Verhalten Anlass zur Einleitung des Verfahrens gegeben.
Warum Sie bei einer Abmahnung einen spezialisierten Anwalt einschalten sollten
Für Abgemahnte
Eine Abmahnung sollte niemals ungeprüft beantwortet werden.
- Es drohen hohe Kosten und langfristige Verpflichtungen (Unterlassungserklärung).
- Erklärungen sind rechtlich bindend.
- Fehler können ein gerichtliches Verfahren und unnötige Kosten auslösen.
Ein spezialisierter Anwalt prüft:
- Die Berechtigung der Abmahnung
- Mögliche Verteidigungsstrategien
- und formuliert eine rechtssichere Reaktion
Für Rechteinhaber
Auch auf Seiten des Abmahnenden ist juristische Expertise entscheidend:
- Nur eine ordnungsgemäße Abmahnung vermeidet spätere Nachteile
- Fehler können dazu führen, dass Kosten nicht erstattet werden
- Fehler können dazu führen, dass die Kosten der Gegenseite erstattet werden müssen
- Eine strategisch richtige Gestaltung kann Gerichtsverfahren verhindern
Ein spezialisierter Rechtsanwalt sorgt für:
- Rechtssichere Formulierungen
- Taktisch sinnvolle Anspruchsdurchsetzung
- Minimierung von Kostenrisiken
Fazit: Bei einer Abmahnung im Urheberrecht kann man viele Fehler machen
Die Entscheidung zeigt: Im Abmahnverfahren kommt es nicht nur auf die Rechtslage an, sondern auf ein durchdachtes und konsistentes Vorgehen.
Sowohl Abgemahnte als auch Rechteinhaber sollten daher frühzeitig spezialisierte rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um Risiken zu vermeiden und ihre Position optimal durchzusetzen.

