Abmahnung wegen Musik in Instagram Reels bei gewerblicher Nutzung

Die Nutzung von Musik in Instagram-Reels ist für viele Unternehmen, Selbständige und Influencer ein wichtiger Bestandteil ihres Online-Marketings geworden. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass die Musikbibliothek von Instagram rechtlich unterschiedlich zu bewerten ist – je nachdem, ob ein Account privat oder gewerblich genutzt wird. In der anwaltlichen Praxis häufen sich daher Abmahnungen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik in Reels.

Privatnutzung vs. gewerbliche Nutzung

Instagram stellt seinen Nutzern eine umfangreiche Musikbibliothek zur Verfügung. Diese darf grundsätzlich von privaten Nutzern in Reels und Stories verwendet werden. Problematisch wird es jedoch, wenn ein Account geschäftlich betrieben wird – etwa von Unternehmen, Selbständigen, Agenturen oder Influencern, die ihre Inhalte zu Werbezwecken veröffentlichen.

Die Lizenzen, die Instagram für Musikstücke mit Rechteinhabern vereinbart hat, decken häufig nur die private Nutzung ab. Wird ein Reel dagegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit veröffentlicht, kann es an der erforderlichen urheberrechtlichen Lizenz fehlen.

Urheberrechtliche Problematik

Musikwerke sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Für die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) ist grundsätzlich die Zustimmung der Rechteinhaber erforderlich. Wird ein Reel mit geschützter Musik veröffentlicht, ohne dass eine entsprechende Lizenz für die kommerzielle Nutzung besteht, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Die Rechteinhaber oder von ihnen beauftragte Kanzleien können dann gegen den Accountbetreiber vorgehen.

Typischer Ablauf einer Abmahnung

In der Praxis erhalten Betroffene zunächst eine anwaltliche Abmahnung. Diese enthält in der Regel:

  • den Vorwurf der unberechtigten Nutzung eines bestimmten Musikwerks
  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • die Forderung nach Erstattung von Anwaltskosten
  • zusätzlich horrende Schadensersatzforderungen

Die geltend gemachten Beträge können je nach Einzelfall mehrere hundert bis über tausend Euro betragen.

Wie Betroffene reagieren sollten

Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte sie keinesfalls ignorieren. Gleichzeitig ist es in vielen Fällen nicht ratsam, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben, da diese regelmäßig sehr weit gefasst ist und langfristige rechtliche Verpflichtungen begründen kann.

Es empfiehlt sich daher, die Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen. Häufig bestehen Ansatzpunkte, um Forderungen zu reduzieren oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Prävention für Unternehmen und Selbständige

Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten gewerbliche Nutzer bei Reels besonders vorsichtig sein. Empfehlenswert ist insbesondere:

  • Verwendung lizenzierter Musik aus kommerziellen Musikbibliotheken
  • Nutzung von speziell für Unternehmen freigegebenen Audioinhalten
  • Einsatz lizenzfreier oder selbst produzierter Musik

Gerade im Social-Media-Marketing zeigt sich, dass technische Möglichkeiten der Plattformen nicht automatisch bedeuten, dass eine Nutzung auch urheberrechtlich zulässig ist.

Fazit

Die Verwendung von Musik in Instagram-Reels kann bei gewerblicher Nutzung schnell zu urheberrechtlichen Problemen führen. Unternehmen und Selbständige sollten daher sorgfältig prüfen, ob die verwendeten Inhalte tatsächlich rechtssicher eingesetzt werden dürfen. Im Falle einer Abmahnung ist eine frühzeitige rechtliche Beratung regelmäßig sinnvoll, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.