Neues Verbraucherrecht mit neuem Widerrufsrecht kommt

Online-Händler können sich langsam schon wieder darauf vorbereiten, ihren Online-Shop erneut umzugestalten.

Bis zum 13.12.2013 muss die Bundesregierung eine bereits im Dezember 2011 in Kraft getretene europäische Verbraucherrechterichtlinie umsetzen. Durch die Verbraucherrechterichtlinie mit dem Namen “Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher zur Abänderung der Richtlinie 93/13 EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates”, soll insbesondere der Online-Handel innerhalb der Europäischen Union vereinfacht und vereinheitlicht werden.

Die Richtlinie führt zu einer Angleichung der einzelnen gesetzlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Richtlinie sieht eine Vollharmonisierung zwischen den einzelnen nationalen Regelungen vor. Dies bedeutet, dass die nationalen Mitgliedsstaaten keine von der Richtline abweichenden nationalen Vorschriften mehr erlassen dürfen. Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten lediglich in verschiedenen Bereichen ein höheres Verbraucherschutzniveau vorzusehen als in der Richtlinie. Durch die neue Verbraucherrechterichtlinie und die damit einhergehenden einheitlichen Regelungen in ganz Europa soll ein grenzenloser Handel innerhalb der Europäischen Union ermöglicht werden.

Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vorgelegt. Durch den vorgelegten Entwurf wird nicht nur das Fernabsatzrecht neu geregelt, sondern auch die sogenannten „Haustürgeschäfte“ neu geregelt. Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wird auch zum wiederholten Male ein neues Widerrufsrecht in Kraft treten.

Auf die Online-Händler wird durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie eine erneute Überarbeitung ihrer Online-Shops zukommen. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums spricht selbst davon, dass zur Umsetzung der Richtlinie für die Wirtschaft ein Erfüllungsaufwand in Höhe von 7,6 Millionen Euro entstehen wird.

Auch der Zivilrechtsausschuss des DeutschenAnwaltsVereins hat bereits eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur „Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, zur Änderung des Verbrauchsgüterkaufrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ vorgelegt.

Eine Entscheidung darüber, wie die europäische Verbraucherrechterichtlinie letztendlich ins deutsche nationale Recht umgesetzt wird, ist noch nicht getroffen worden. Wir werden daher die weiteren Entwicklungen und die Umsetzungsversuche des Bundesministeriums der Justiz weiter beobachten und Sie hierüber informieren.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Goldberg Rechtsanwälte 2012

Michael Ullrich, LL. M. (Informationsrecht)

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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