Tarife für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland sinken

Zum 30. August 2008 werden die Tarife für mobil im EU-Ausland telefonierende (“roamende”) Kunden weiter fallen. Die in der Verordnung vorgesehenen Preisobergrenzen für Endkundenpreise (“Eurotarif”) werden ab diesem Datum für abgehende Anrufe um drei Cent auf 46 Cent und für ankommende Anrufe um zwei Cent auf 22 Cent pro Minute (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer) gesenkt. Die Mobilfunkanbieter sind nach der EU-Roaming-Verordnung dazu verpflichtet und müssen ihre Kunden über die aktualisierten Entgelte informieren.

Der Höchstbetrag des Vorleistungsentgelts – das Entgelt, das sich die Anbieter untereinander in Rechnung stellen – darf ab diesem Zeitpunkt durchschnittlich nur noch 28 Cent pro Minute betragen.

Eine weitere Absenkung sowohl der Endkunden- als auch der Vorleistungsentgelte um bis zu drei Cent pro Minute wird zum 30. August 2009 erfolgen.

Neben diesen Preisobergrenzen sieht die Verordnung eine Reihe von Transparenzverpflichtungen der Anbieter gegenüber ihren Kunden vor. Insbesondere erhalten alle Kunden bei einem Grenzübertritt kostenlos per SMS eine Information über die sie betreffenden Höchstentgelte für Mobilfunktelefonate in dem jeweiligen Land. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich über eine kostenfreie Hotline zusätzlich bei ihrem Anbieter über die Auslandsentgelte für SMS, MMS und andere Datenkommunikationsdienste zu informieren.

Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der Roaming-Verordnung durch die Unternehmen in Deutschland. “Es ist erfreulich, dass die Mobilfunkanbieter die Bestimmungen der Verordnung größtenteils rechtzeitig und verbraucherfreundlich umgesetzt haben”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. “Der Eurotarif ist vom Verbraucher gut angenommen worden. Vereinzelte Unklarheiten bei der Auslegung der Bestimmungen konnte die Bundesnetzagentur im Dialog mit den Netzbetreibern beseitigen.”

Bei Anfragen und Beschwerden können sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:

Bundesnetzagentur
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500

Die Verordnung gilt zunächst bis Sommer 2010. Derzeit überprüft die EU-Kommission, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden. Ferner untersucht sie, ob angesichts der Marktentwicklung sowie im Interesse des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes die Notwendigkeit besteht, die Geltungsdauer über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Sie kann auch Empfehlungen abgeben, die Verordnung zu ändern und weitere Dienste aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wird eine Ausweitung auf SMS und Datenkommunikationsdienste vorgeschlagen.

Die European Regulators Group (ERG) hat im Rahmen einer dazu durch die Kommission durchgeführten Konsultation die Position der europäischen Regulierungsbehörden veröffentlicht. Sie sieht bei den Datenkommunikationsdiensten trotz eines stärkeren Wettbewerbsdrucks, als er bei den mobilen Sprachdiensten besteht, Raum für weitere Preissenkungen. “Die Mobilfunkbetreiber sollten ihre Tarife für Datenkommunikationsdienste weiter senken, so dass sich eine Entgeltregulierung als unnötig erweist”, appellierte Kurth an die deutschen Unternehmen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 04.08.2008, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Pressestelle, Tulpenfeld 4,53113 Bonn, http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2.html

Goldberg Rechtsanwälte, Wuppertal-Solingen 2008
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)
m.ullrich@goldberg.de

 

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