Unsere Strafverteidiger beraten und verteidigen Sie im IT-Strafrecht und im IP-Strafrecht kompetent in allen Verfahrensstadien.
IT-/IP-Kenntnisse zur kompetenten Verteidigung
Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen und Kenntnisse im IT-Strafrecht/IP-Strafrecht. Zu diesem Rechtsgebiet gehören die strafrechtlichen Bereiche des IT-Rechts, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Mehr Wissen bedeutet bessere Ergebnisse
Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind heufig keine vertieften Kenntnisse in den Rechtsbereichen des IT-Rechts/IP-Rechts vorhanden.
Unsere Strafverteidiger hingegen ergänzen unsere strafrechtliche Expertise mit den Kompetenzen im IT-Recht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. Aufgrund unserer Kompetenzen sind wir daher in der Lage, Sie optimal zu verteidigen.
Vermeidung von Straftaten durch Prävention
Neben der Individualverteidigung stellt die präventive Beratung und Schulung von Unternehmen und Ihren Mitarbeitern, insbesondere bei der Umsetzung von Compliance- und Datenschutzprogrammen, den Schwerpunkt unserer strafrechtlichen Tätigkeit dar. Wir erarbeiten mit Ihnen IT-Compliance-Systeme, IT-Sicherheitrichtlinien und Datenschutzkonzepte zum Schutz Ihres Unternehmens vor Straftaten.
Wir bieten Ihnen eine schnelle, kompetente Beratung, die entscheidend für die Verhinderung von Straftaten ist.
Zum Zwecke einer erfolgreichen Beratung oder Verteidigung arbeiten wir strategisch, effektiv und zielorientiert.