Rechtsanwalt Nils Paßmann ist Fachanwalt für Strafrecht und unterstützt unser Team als Of Counsel im Bereich des Strafrechts.
Er vertritt bundesweit Privatpersonen, Führungskräfte sowie Unternehmen – in Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, bei behördlichen Maßnahmen oder präventiv im Rahmen strafrechtlicher Compliance-Beratung. Er konzentriert sich insbesondere auf die Strafverteidigung in wirtschaftlich geprägten Verfahren.
Kompetenz im Wirtschaftsstrafrecht
Ein Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere bei Vorwürfen wegen Betrugs, Untreue, Korruption, Insolvenzverschleppung oder Steuerdelikten. Er kennt die besonderen Anforderungen, denen Unternehmen und ihre Verantwortlichen in strafrechtlichen Konflikten ausgesetzt sind – und entwickelt darauf abgestimmte Verteidigungsstrategien.
Strafverteidigung im IT- und Cyberstrafrecht
Im IT-Strafrecht verteidigt er bei Cybercrime-Vorwürfen, z. B. wegen Hacking, Datenmanipulation, unerlaubtem Zugriff auf IT-Systeme oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Darknet. Die technische Komplexität dieser Verfahren verlangt fundiertes juristisches und digitales Verständnis – beides bringt er mit
Datenschutzstrafrecht & DSGVO-Verfahren
Ein weiterer Fokus liegt auf datenschutzrechtlichen Ermittlungen, etwa bei möglichen Verstößen gegen die DSGVO. Neben der Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren begleitet er Unternehmen bei internen Untersuchungen und Risikoanalysen.
Mandantenzentrierte Strafverteidigung
Rechtsanwalt Paßmann steht für eine ruhige, strategische und durchsetzungsstarke Verteidigung. Mandant:innen schätzen seine schnelle Erreichbarkeit, klare Kommunikation und die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen souverän zu handeln.