Unternehmen und Unternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich und ihre Unternehmen an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auszurichten. Sie müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen in Ihrem Unternehmen einhalten und die Einhaltung dieser Regelungen gegenüber den Datenschutzbehörden nachzuweisen. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verfplichtungen.
Unsere Beratung schützt Ihr Unternehmen
Bei keiner oder einer schlechten datenschutzrechtliche Beratung Ihres Unternehmens, drohen Ihnen datenschutzrechtliche Verstöße, erhebliche Bußgelder und Reputationsschäden. Eine kompetente und dauerhafte Beratung im datenschutzrechtlichen Bereich ist daher für Ihr Unternehmen unerlässlich. Sollten Sie datenschutzrechtliche Abmahnungen, Auskunftsverlangen oder Schadensersatzforderungen erhalten, helfen wir Ihnen im Rahmen dieser Streitigkeiten. Gleiches gilt bei datenschutzrechtlichen behördlichen Verfahren oder Strafverfahren.
Wir lösen Ihre datenschutzrechtlichen Herausforderungen
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Unternehmen, insbesondere durch eine zunehmende Digitalisierung, sind komplex und nehmen ständig zu. Bei uns werden Sie daher ausschließlich durch hochspezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten, die über langjährige Erfahrungen und tiefgreifende Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzrechts verfügen. Hierdurch gewährleisten wir eine optimale Beratung Ihres Unternehmes. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen pragmatische, umsetzbare Lösungswege, die die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens berücksichtigen. Sie erhalten von uns die datenschutzrechtliche Beratung, die Sie benötigen. Wir stimmen den Beratungsbedarf in Ihrem Unternehmen und die durchzuführenden Maßnahmen mit Ihnen ab. Die entstehenden Kosten haben wir hierbei ebenfalls “im Blick”.