Richtlinie 2011/83/EU – Zahlreiche Änderungen für den Onlinehandel

Bereits am 23.06.2011 hat das Europaparlament eine neue Verbraucherrichtlinie verabschiedet. Am 10.10.2011 wurde die Richtlinie im Rat angenommen. Die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher wurde nunmehr auch als Richtlinie 2011/83/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Gemäß Art. 28 Abs. 1 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie bis zum 13.12.2013 in nationales Recht umsetzen. Weiter müssen diese Umsetzungsnormen gemäß Art. 28 Abs. 2 der Richtlinie spätestens ab dem 13.11.2014 angewendet werden.

Auf absehbare Zeit werden somit wieder umfassende Änderungen auf die Onlinehändler zukommen. Durch die Richtlinie wird jedoch endlich eine Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht eingeführt. Im gesamten Gebiet der europäischen Union werden dann einheitliche Regelungen im Fernabsatzrecht bestehen. Hierdurch wird es endlich möglich sein, einen europaweiten Onlinehandel rechtssicher durchzuführen. Bisher war dies auf Grund der unterschiedlichen nationalen Regelungen nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich. Da es von dem Prinzip der Vollharmonisierung nur einige wenige Ausnahmen gibt und insbesondere die Widerrufsfrist in Europa einheitlich 14 Tage betragen wird, wird den Händlern der grenzüberschreitende Verkauf zukünftig deutlich leichter gemacht.

Über den Fortgang und insbesondere über das Umsetzungsverfahren der Richtlinie ins deutsche nationale Recht werden wir Sie weiterhin informieren.

Für Rückfragen zu diesem Thema und zu sämtlichen Fragestellungen zum Thema Onlinehandel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

 

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