Keine Urheberrechtsverletzung durch Werbe-Jingle “Ich liebe es”

Im Streit um die Nutzung der McDonald’s-Werbemelodie “Ich liebe es” hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I die Klage des Komponisten abgewiesen.

Der Kläger war im April 2003 von einer Werbewerbeagentur beauftragt worden, an der Erstellung eines Werbejingles für McDonald’s mitzuwirken. Seine Komposition übergab der Kläger der Werbeagentur auf einer CD und erhielt dafür einen Betrag in Höhe von 1500 € und zwei Flaschen Champagner. Doch der Champagneseligkeit folgte die Ernüchterung: Weil er die weltweit bekannte Werbemelodien” McDonald’s – Ich liebe es”, die auf ihn zurückgehe, nicht zur Veröffentlichung freigegeben habe, verklagte der Komponist McDonald’s auf Auskunft über die Nutzung der Melodie und Feststellung eines Schadensersatzanspruches. Die Beklagte hingegen wollte von einer Urheberrechtsverletzung nichts wissen: Es sei für den durchschnittlichen Hörer nahezu unmöglich, aus dem vom Kläger geschaffenen Rap eine Tonfolge herauszuhören. Außerdem sei kein einziger Ton der Komposition des Klägers identisch mit ihrem Audio-Logo. Die Klage müsse im Übrigen schon deshalb abgewiesen werden, weil die vom Kläger gegebenenfalls geschaffene “Melodiefolge” kein schutzwürdiges Werk im Sinne des Urheberrechts darstelle.

Dieser Argumentation folgten die Richter der 21. Zivilkammer. Im Urteil heißt es: “Die Kammer, die das aufgrund ihrer musikalischen Allgemeinbildung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen kann, ist… der Auffassung, dass die “Melodie”, auf die in der Produktion des Klägers der Text” McDonald’s-Ich liebe es” gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG darstellt, weil ihr die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe fehlt…. Beide Melodiefolgen, auf die bei der Komposition des Klägers der Text” Ich liebe es” gerapt wird, sind… so sehr von dem natürlichen Sprechduktus vorgegeben, dass sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Was die drei Töne angeht, auf die in der Komposition des Klägers der Textteil” McDonald’s” gerapt wird, so ist diese, da sie lediglich aus einer Terz und einer Sekunde besteht, zu simpel, um die erforderliche Höhe zu erreichen”.

 

Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen 21 O 177/09

 

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I

 

Goldberg Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

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