Internetversteigerung und elektronische Vereinsanmeldung

Der Deutsche Bundestag hat am 14.5.2009 die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister in erster Lesung beraten.

1. Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, einfacher im Internet erfolgen können. Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen – z. B. Möbel und elektronische Geräte – in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung durch den Gerichtsvollzieher vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten.

Die Internetauktion soll als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf ergänzt die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, damit die Internetversteigerung auch in der Zwangsvollstreckung selbstverständlich wird. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Internetversteigerung beweglicher Sachen wird auch in der Abgabenordnung als gesetzlicher Regelfall neben der Präsenzversteigerung etabliert.

2. Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister

Mit dem Gesetzentwurf werden die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Länder für alle Anmeldungen zum Vereinsregister – von der Erstanmeldung bis zur Anmeldung der Beendigung eines Vereins – auch elektronische Anmeldungen zulassen können. Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sollen allerdings beim Vereinsregister weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich sein. Neben den Vorschriften zur elektronischen Anmeldung enthält der Entwurf weitere registerrechtliche Änderungen. Zudem werden einige überholte Vorschriften aus dem Vereinsrecht aufgehoben, andere an die fortentwickelte Rechtspraxis angepasst.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

 

Goldberg Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT Recht)

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