Die Frommer Legal mahnt aktuell für die LEONINE Licensing GmbH ab. Uns liegen Abmahnungen vor, innerhalb derer die Rechtsanwälte wegen angeblicher über den Internetanschluss begangener Urheberrechtsverletzungen Ansprüche geltend machen.
Es wird gerügt, dass das vorgenannte Werk über eine so genannte Internettauschbörse angeboten und unerlaubt vervielfältigt worden sei. Es wird von den Mandanten in der Abmahnung verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus einen pauschalen Schadensersatzbetrag zu zahlen.
Lassen sie sich immer juristisch beraten
Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten haben, sollten Sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung die geforderte Unterlassungserklärung abgeben und/oder die geforderte Zahlung vornehmen.
Da eine von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung grundsätzlich lebenslang rechtlich bindet, sollten Sie vor Abgabe einer Unterlassungserklärung immer juristisch überprüfen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und in welcher Form Sie dazu verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Aussage innerhalb des Abmahnschreibens, dass der Anschlussinhaber unter allen Umständen immer für die Handlungen Dritter über seinen Internetanschluss haften würde, ist in der in den Abmahnungen dargestellten Form unzutreffend.
Geben Sie ohne juristische Beratung keine Erklärungen ab
Sie sollten sich daher vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und/oder vor der Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Rechtsanwälten immer durch einen auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Fachanwalt beraten lassen. Unsere jahrelangen anwaltlichen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine rechtliche Beratung nach Erhalt einer Abmahnung zur Vermeidung rechtlicher Nachteile immer erforderlich und geboten ist.
Wir helfen Ihnen
Aufgrund unserer vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen beraten wir bereits seit zahlreichen Jahren Mandanten im Bereich des Urheberrechts/Filesharings. Gerne sind wir auch dazu bereit, Sie anwaltlich im außergerichtlichen und im gerichtlichen Bereich zu beraten und zu vertreten.
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht