GoldbergUllrich Rechtsanwälte

Datenschutzschulung für Mitarbeiter – rechtssicher und praxisnah

Datenschutzschulung durch Fachanwälte für IT-Recht

Ihr Unternehmen benötigt eine rechtssichere und praxisorientierte Datenschutzschulung? Unsere Fachanwälte für IT-Recht führen individuelle Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch – online, vor Ort oder als hybride Lösung. Wir vermitteln rechtlich fundiertes Wissen und zeigen, wie Datenschutz im Unternehmensalltag effektiv umgesetzt werden kann.
Informieren Sie sich jetzt und sichern Sie Ihren Schulungstermin.

Müssen alle Mitarbeiter eine Datenschutzschulung erhalten?

Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen alle Mitarbeiter regelmäßig zum Datenschutz geschult werden. Nur wer die rechtlichen Vorgaben kennt, kann personenbezogene Daten korrekt verarbeiten und Verstöße vermeiden. Eine gute Schulung schützt somit nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner.

Warum ist eine Datenschutzschulung wichtig?

Eine Datenschutzschulung schafft die Grundlage für einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Mitarbeiter können gesetzliche Anforderungen nur dann erfüllen, wenn sie die Regeln kennen und verstehen. Durch gezielte Schulungen werden Wissen und Bewusstsein gestärkt.

Darüber hinaus helfen Datenschutzschulungen dabei, Unsicherheiten abzubauen und Missverständnisse zu vermeiden. Dadurch entsteht eine positive Haltung zum Datenschutz, was langfristig zu einer besseren Datenkultur im Unternehmen führt.

Wer muss die Datenschutzschulung veranlassen?

Verantwortlich ist der Verantwortliche im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO, also in der Regel das Unternehmen oder der Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass Schulungen organisiert, beauftragt und dokumentiert werden.

Der Datenschutzbeauftragte ist nicht verpflichtet, die Schulung selbst zu veranlassen, kann diese aber durchführen oder begleiten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Planung und Umsetzung Ihrer Datenschutzschulungen, damit Sie Ihren gesetzlichen Pflichten zuverlässig nachkommen.

Wann und wie oft müssen Mitarbeiter geschult werden?

Jeder neue Mitarbeiter sollte bereits zu Beginn seiner Tätigkeit eine Basisschulung erhalten. Diese sollte in der Personalakte dokumentiert werden, um den Schulungsnachweis zu sichern.

Regelmäßige Auffrischungsschulungen sind ebenfalls wichtig. Sie sollten in Abständen von sechs bis zwölf Monaten stattfinden, um das Wissen aktuell zu halten. Besonders in Abteilungen wie Personal, IT, Marketing, Vertrieb oder Einkauf ist eine häufigere Schulung sinnvoll, da dort mit sensiblen personenbezogenen Daten gearbeitet wird. In anderen Bereichen genügt in der Regel eine jährliche Wiederholung.

Welche Inhalte gehören in eine Datenschutzschulung?

Eine Datenschutzschulung sollte praxisnah sein und die wichtigsten datenschutzrechtlichen Grundlagen vermitteln. Dazu gehören insbesondere:

  • die Anforderungen der DSGVO und des BDSG
  • zulässige und unzulässige Datenverarbeitung
  • Umgang mit Datenschutzvorfällen
  • Rechte und Pflichten von Mitarbeitern
  • Meldepflichten bei Datenschutzverstößen

Je nach Abteilung können spezifische Themen hinzukommen. So sollten etwa Mitarbeiter der Personalabteilung zum Beschäftigtendatenschutz geschult werden, während das Marketing den Umgang mit Kundendaten und Einwilligungen behandelt. Dadurch erhalten alle Mitarbeiter genau die Inhalte, die sie in ihrem Arbeitsbereich benötigen.

Wie läuft eine Datenschutzschulung ab?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Form der Schulung, weshalb wir die Schulung flexibel an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Sie kann online über eine Videoplattform, als Präsenzveranstaltung in Ihrem Unternehmen oder in einem hybriden Format stattfinden.

Viele Mandanten bevorzugen Online-Schulungen, da sie effizient, ortsunabhängig und gut dokumentierbar sind. Auf Wunsch gestalten wir die Schulung interaktiv mit Praxisbeispielen und einer Fragerunde, sodass Ihre Mitarbeiter die Inhalte direkt anwenden können.

Wie umfangreich sollte eine Datenschutzschulung sein?

Der Umfang hängt vom Schulungsbedarf und der Unternehmensgröße ab. In der Regel dauert eine Basisschulung zwischen 30 und 60 Minuten. Anschließend sollten die Teilnehmer Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und praxisbezogene Fälle zu besprechen.

Für Unternehmen mit regelmäßigem Schulungsbedarf empfehlen wir wiederkehrende Update-Schulungen. Diese sichern dauerhaftes Wissen und gewährleisten, dass neue gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  • Schulungen durch erfahrene Fachanwälte für IT-Recht
  • Praxisorientierte Inhalte statt abstrakter Theorie
  • Verständlich erklärt für alle Mitarbeiter
  • Flexible Durchführung: online, vor Ort oder hybrid
  • Über 20 Jahre Erfahrung in Datenschutz und IT-Recht

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Haben Sie Schulungsbedarf in Ihrem Unternehmen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Gemeinsam entwickeln wir ein maßgeschneidertes Schulungskonzept für Ihr Unternehmen.

Wir beraten Sie individuell, stimmen die Inhalte mit Ihnen ab und führen die Schulung in der Form durch, die am besten zu Ihren Abläufen passt. Einige Schulungstermine sind aktuell noch verfügbar.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin und sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich auf dem neuesten Stand bleibt – rechtssicher, effizient und praxisnah.