LG Wuppertal: Bäckerei = Verkaufsstelle von Backwaren

Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 08.05.2013, Az. 13 O 70/12, festgestellt, dass sich der verständige Verbraucher unter dem Begriff „Bäckerei“ heutzutage nur ein Geschäft vorstellt, in dem Backwaren gekauft werden können.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Beklagte führt unter den Bezeichnungen „Bäckerei …“, „Bäckerei-Café“ und „Bäckerei … Ihre Familienbäckerei“ ein kleines Unternehmen.

Die Backwaren, die dort verkauft werden, werden nicht in einer eigenen Backstube hergestellt, sondern von einer weiteren Bäckerei mit eigener Backstube bezogen. Hierüber informiert die Beklagte. Über eine eigene Backstube verfügt das als „Bäckerei…“, „Bäckerei-Café“ und „Bäckerei … Ihre Familienbäckerei“ benannte Unternehmen der Beklagten nicht.

Die Beklagte wurde von der Klägerin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Klägerin war der Ansicht, die Werbung der Beklagten sei gem. § 4 Nr. 11 UWG und gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 UWG irreführend. Die Klägerin behauptete, die Beklagte rufe bei ihren Kunden die Fehlvorstellung hervor, dass sie in der Handwerksrolle eingetragen sei und dass sie das Bäckerei-Handwerk selbst ausübe und nicht lediglich fremdgefertigte Backwaren vertreibe.

Die Beklagte vertrat dabei die Auffassung, dass der Begriff „Bäckerei“ im Gegensatz zum Begriff „Bäcker“  nicht geschützt sei. Der Ort, an dem das Handwerk eines Bäckers ausgeübt werde, werde zudem mit „Backstube“ bezeichnet und nicht mit dem Begriff „Bäckerei“. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe unter einer „Bäckerei“ lediglich eine Verkaufsstelle für Backwaren.

Mit seiner Entscheidung hat sich das Landgericht der Auffassung der Beklagten angeschlossen. Das Landgericht urteilte, dass selbst wenn mit dem Begriff „Bäckerei“ früher die Assoziation einer Backstube einherging, diese Assoziation heute nicht mehr vorherrschend sei. Selbstständige Bäckereibetriebe mit einer eigenen Backstube seien heute die Ausnahme. Vorherrschend seien Ketten, die ihre reinen Verkaufsfilialen häufig als „Bäckereien“ bezeichnen. Weiter sei es für einen Kunden meist auch nicht entscheidend, ob die von einem Unternehmen verkauften Backwaren direkt aus einer der Verkaufsfiliale angeschlossenen Backstube stammen. Vielmehr stellt sich der Kunde unter dem Begriff „Bäckerei“ heutzutage schlicht ein Geschäft vor, in dem Backwaren bezogen werden können.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Der Verfasser des Artikels war als Prozessbevollmächtigter der Beklagten am Prozess beteiligt.

 

Goldberg – Rechtsanwälte 2013

Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) 

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