Redtube: Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming

Die U + C Rechtsanwälte (Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) haben im Dezember 2013 damit begonnen, Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das Streamen von pornografischen Filmen über die Internetseite www.redtube.com abzumahnen. Bei der vorgennannten Internetseite handelt es sich um eine Streaming-Plattform auf der zahlreiche pornografische Filme angesehen werden können.

Nach den uns vorliegenden Informationen ist es wahrscheinlich, dass die vor dem Landgericht Köln geltend gemachten Auskunftsansprüche (aufgrund derer die Abmahner überhaupt erst die angeblichen Verletzer feststellen konnten) und die in den Abmahnungen genannten Beschlüsse des Landgerichts Köln auf Grundlage eines nicht eindeutig dargelegten bzw. von einigen Kammern des Landgerichts nicht richtig verstandenen Sachverhalts erlassen wurde. Es ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass einige Kammern des Landgerichts nicht erkannt haben, dass es sich bei den behaupteten Rechtsverletzungen, um angebliche Rechtsverletzungen durch das Streamen von Filmen handelt.

Die Rechtsanwälte U + C haben dies zwar bestritten und haben mitgeteilt, dass die Richter des Landgerichts Köln teilweise weitere Erläuterungen und Gutachten verlangt hätten und erst dann, auf Grundlage des Streaming-Sachverhalts, die Beschlüsse erlassen hätten. Sollte dieser Vortrag der U + C Rechtsanwälte tatsächlich zutreffend sein, so würde dies bedeuten, dass einige Richter des Landgerichts Köln, nach zumindest überschlägiger Prüfung, das Streaming von Filmen über das Portal redtube.com tatsächlich als illegal angesehen haben. Dieser Vortrag der Rechtsanwälte U + C erscheint jedoch mittlerweile als nicht sehr wahrscheinlich.

Die U+C Rechtsanwälte haben zwar angekündigt, noch vor anderen Landgerichten Auskunftsansprüche geltend zu machen und weitere Abmahnungen auszusprechen. Es muss aber abgewartet werden, ob tatsächlich noch weitere Abmahungen ausgesprochen werden und wie andere Landgerichte den vorliegenden Sachverhalt dann beurteilen.

Vollkommen ungeklärt ist auch weiter, wie die Ermittlungsfirma in zulässiger Art und Weise angeblich beweissicher dokumentiert und festgestellt haben will, dass zu den in den Abmahnungen angegebenen Zeitpunkten über die angegebene IP-Adresse das angegebene Werk “gestreamt” wurde. Es ist derzeit nicht nachvollziehbar, wie die angebliche Rechteinhaberin, die ” The Archive AG “, legal an die genannten IP-Adressen gelangt sein will.

Es ist rechtlich auch vollkommen ungeklärt, ob das in den Abmahnungen dargestellte Verhalten der Abgemahnten überhaupt eine Rechtsverletzung darstellt. Die Rechtslage ist in diesem Punkt ist unklar und unter Juristen umstritten.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hält das Betrachten von Streams im Internet jedenfalls für keine Urheberrechtsverletzung. Dies teilte das Ministerium auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit. Einschlägige Urteile zu dieser rechtlichen Problematik gibt es aber nocht nicht. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz betont daher ausdrücklich, dass die Frage, “ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt”, noch nicht höchstrichterlich geklärt ist. Das Bundesministerium teilte mit, dass diese Rechtsfrage nur von Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden könnte.

Sollten Sie daher eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch das Streamen eines Filmes oder eines anderen Werkes erhalten, so sollten Sie sich dringend an einen erfahren und auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt wenden. Keinesfalls sollten Sie ohne juristische Prüfung Erklärungen abgeben und/oder Zahlungen an die abmahnende Kanzlei leisten.

Unsere Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das Streamen von Filmen bearbeitet und vorliegen.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, so stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne für Rückfragen und eine Beratung zur Verfügung.

Eine erste telefonsiche Einschätzung erfolgt hierbei kostenfrei.

Sollten Sie sich dann für eine Beauftragung unserer Sozietät entscheiden, so werden Ihnen vor einer Beauftragung selbstverständlich die Kosten unserer Beauftragung mitgeteilt.

 

Goldberg Rechtsanwälte 2013/2014

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

E-Mail: info@goldberg.de

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