8. Welttag des geistigen Eigentums “Innovationen fördern – Rechte schützen”

Unter dem Motto “Innovationen fördern – Rechte schützen” steht der 8. Welttag des geistigen Eigentums, den die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ins Leben gerufen hat. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Startschuss für zwei Wettbewerbe der Wirtschaft zum Schutz geistigen Eigentums gegeben. In dem Wettbewerb „Die Idee“ werden Vereinigungen, Unternehmen und Einzelpersonen gesucht, die sich in besonderer Weise für den Schutz des geistigen Eigentums stark gemacht haben. In dem Schüler-Wettbewerb „Ideenliebe“ sind Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klassen gefragt, sich mit dem Thema geistiges Eigentum zu beschäftigen. Informationen zu den Wettbewerben sind unter http://www.microsoft.com/germany/presseservice/pressemappe.mspx?id=532155 und www.ideenliebe.de erhältlich.

„Der Welttag des geistigen Eigentums ist immer wieder eine gute Gelegenheit, um sich bewusst zu machen, wie wichtig die Kreativität für unsere Gesellschaft ist und auch wie abhängig wir von ihr sind. Die Erkenntnis, dass Ideen, ihr Schutz und ihre Verwertbarkeit untrennbar zusammen hängen, ist nicht neu. Aber es ist notwendig, dass wir sie immer wieder ins eigene und in das öffentliche Bewusstsein rücken“ sagte Zypries auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) anlässlich des Tages des geistigen Eigentums in Berlin. „Die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind da. Hinzu kommen muss die Sensibilisierung und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft. Deshalb begrüße ich sehr, dass die Wirtschaft die Wettbewerbe ins Leben gerufen hat, für die wir heute den Startschuss geben. Besonders wichtig ist es, dass das Bewusstsein für geistiges Eigentum bereits in der Schule geweckt wird. Denn dort entwickelt sich die Nutzung des Internets am stärksten, und Deutschland ist auf innovativen und kreativen Nachwuchs angewiesen“, so Zypries weiter.

Zu den jüngsten Aktivitäten des Bundesministeriums der Justiz zum Schutz des geistigen Eigentums zählen:

  • Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums wurde am 11. April 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, dass ein Kläger künftig auch von Dritten – etwa von Internet-Providern oder Spediteuren – Auskünfte verlangen kann, um besser an die Fälscher und Raubkopierer und ihre Hintermänner heranzukommen. Ferner bietet es Erleichterungen bei der Beweisführung und ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware, um zu verhindern, dass solche Waren überhaupt in die EU eingeführt werden. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland die EU-Durchsetzungsrichtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums in nationales Recht um.
  • Zum 1. Mai 2008 tritt das Londoner Protokoll in Kraft. Mit diesem Übereinkommen aus dem Jahr 2000 verzichten die beteiligten Staaten weitgehend darauf, dass die Patente, die vom Europäischen Patentamt im München erteilt wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden. Wirtschaftsverbände schätzen, dass damit durchschnittlich rund 30 Prozent der Patententierungskosten eingespart werden können. Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sorgt dafür, dass auch der Verzicht auf die deutschen Übersetzungen pünktlich zum 1. Mai in Kraft tritt.
  • Der „Schutz des geistigen Eigentums“ ist ein Schwerpunktthema des Deutsch-Chinesischen-Rechtsstaatsdialogs. Auf dem 8. Symposion in München, das gerade zu Ende gegangen ist, haben sich drei Arbeitsgruppen intensiv mit dem Thema befasst. Erörtert wurden gesetzliche Grundlagen der Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte, Verfahren der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte und Möglichkeiten des gerichtlichen Schutzes.

Ausführliche Informationen über Maßnahmen gegen Produktpiraterie und andere Schutzrechtsverletzungen sind unterwww.bmj.bund.de/g8 erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz, herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 01888 580-9030, Telefax 01888 580-9046, presse@bmj.bund.de

Goldberg Rechtsanwälte, Wuppertal-Solingen 2008
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)
m.ullrich@goldberg.de

 

Siegel